Süddeutsche Zeitung

Verkehr:Starnberg verlangt an den Bahnhöfen Parkgebühren

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Pendler sollen profitieren: Am Bahnhof Nord dürfen ausschließlich Autofahrer ihre Wagen abstellen, wenn sie  auf Bus und Bahn umsteigen. Am Bahnhof See wird es teuer.

Von Peter Haacke, Starnberg

Die Zeiten des kostenlosen Parkens in der Starnberger Innenstadt und an den beiden Bahnhöfen sind vorbei: Der Haupt- und Finanzausschuss hat am Montag einhellig eine neue Verordnung über Parkgebühren beschlossen. Die wesentlichsten Änderungen betreffen das Parkhaus am Bahnhof Nord und die Freifläche am Bahnhof See. Für die bislang kostenfreien Stellplätze werden künftig Gebühren erhoben, um insbesondere Fremd-, Langzeit- und Dauerparkern Einhalt zu gebieten. Stattdessen will man insbesondere Nutzern von Bus und Bahn kostengünstige Parkplätze zur Verfügung stellen.

Die Überarbeitung der Satzung hat die Stadtverwaltung auf den Weg gebracht. Bereits Mitte Mai diskutierte der Haupt- und Finanzausschuss erstmals über die Angelegenheit, am Montag legte die Verwaltung dem Gremium nur fünf Wochen später einen neuen Entwurf vor, der allerdings noch vom Stadtrat in der nächsten Sitzung am 1. Juli abgesegnet werden muss.

Während die aktuelle Parkgebührenverordnung in den Bereichen Innenstadt (maximale Parkzeit: zwei Stunden), Tutzinger-Hof-Platz und am Parkplatz Landratsamt mit Strandbadstraße, Nepomukweg und Seebad bestehen bleibt, ändern sich die Vorgaben an den beiden Starnberger Bahnhöfen maßgeblich: Das Parkdeck am Bahnhof Nord mit seinen rund 200 Stellplätzen bleibt künftig ausschließlich Nutzern von Bus und Bahn gegen eine Tagesgebühr von 50 Cent vorbehalten. Drastischer sind die Änderungen am Bahnhof See mit seinen etwa 140 Stellplätzen: Hier zahlen Autofahrer, die nicht auf Bus und Bahn umsteigen, 1,50 Euro pro Stunde - und das zeitlich begrenzt auf maximal vier Stunden. Sonderkonditionen erhalten ÖPNV-Nutzer, die lediglich einen Euro pro Tag zahlen. Bus- und Bahnkunden müssen im Fall einer Kontrolle durch Mitarbeiter der Kommunalen Verkehrsüberwachung jedoch beweisen, dass sie tatsächlich mit dem Nahverkehr unterwegs waren: Sie haben bei der Ausfahrt einen gültigen Fahrschein oder ein MVV-Abo-Ticket vorzulegen.

Der Verwaltung war vor allem die Parkfläche am Bahnhof See ein Dorn im Auge. Sowohl auf der asphaltierten Fläche entlang der ehemaligen Bahnhofstraße, die sich im Eigentum der Stadt Starnberg befindet, als auch auf der Schotterfläche, die von der Deutschen Bahn an die Stadt verpachtet ist, herrschen zuweilen chaotische Zustände. Insbesondere an Tagen mit vielen Ausflüglern berichtet die Polizei wiederholt von beschädigten Fahrzeugen durch Parkrempler, die in aller Regel mangels Zeugen ungeahndet bleiben. Zudem blockieren Langzeit- und Dauerparker die ohnehin raren Stellplätze in der Stadt, was wiederum enormen Parkdruck und Suchverkehr übriger Verkehrsteilnehmer an anderer Stelle nach sich zieht.

Doch auch am Bahnhof Nord hat sich im Lauf der Jahre ein gewisser Wildwuchs ergeben: Mitarbeiter aus Betrieben des nahe gelegenen Gewerbegebietes nehmen das Parkdeck ebenso wie Schüler der ausgelagerten Zweige der Fachoberschule in Beschlag. Hinzu kommen Autos der Anlieger, die hier kostenfrei abgestellt werden und vor allem im Winter bislang einen unschätzbaren Vorteil boten: Dank großflächiger Überdachung mussten die Fahrzeuge vor Antritt einer Fahrt nicht mehr von Eis und Schnee befreit werden.

Unerwähnt blieb in der Sitzung am Montag, wo Innenstadtbewohner sowie Beschäftigte von Betrieben künftig ihre Fahrzeuge abstellen sollen. Im Mai war noch davon die Rede, am Bahnhof See ein Jahresticket anzubieten, das lediglich 40 Euro kosten soll - allerdings ohne Anspruch auf einen freien Stellplatz. Nach den Vorstellungen der Stadtverwaltung soll es weder bauliche Änderungen noch eine Schranke geben. Stattdessen soll lediglich ein Parkscheinautomat aufgestellt werden, dessen Anschaffungskosten Bürgermeisterin Eva John auf etwa 6000 Euro bezifferte. Die Kontrolle über die ausfahrenden Fahrzeuge unter Vorlage der Tickets soll die Kommunale Verkehrsüberwachung übernehmen - jedoch nur zeitweise.

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SZ vom 26.06.2019
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