Süddeutsche Zeitung

Amtsgericht Starnberg:Falsche Covid-Impfpässe ausgestellt

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Zwei Geschäftsleute einer ehemaligen Gilchinger Firma müssen sich wegen Urkundenfälschung verantworten.

Von Christian Deussing, Starnberg

Die beiden Männer starren aus dem Fenster des Gerichtssaals. Sie haben sich schon seit Längerem nichts mehr zu sagen und würdigen sich auch jetzt keines Blickes. Sie sind vor dem Amtsgericht Starnberg angeklagt, im Herbst 2021 während der Corona-Zeit in ihrer damaligen Gilchinger Firma zwei falsche Impfpässe angefertigt und geplant zu haben, weitere davon mittels Blankoausweisen herzustellen, um sie als Zertifikate an Mitarbeiter zu verteilen. Der jüngere der beiden Angeklagten - ein 31-jähriger Mann aus dem Raum Landsberg - gab schließlich zu, die Urkundenfälschungen begangen zu haben. Er wurde zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 30 Euro, also 2700 Euro verurteilt.

Zuvor wurde das Verfahren beim zweiten Angeklagten abgetrennt. Der 37-jährige Österreicher war seinerzeit der Chef des jetzt verurteilten Mitarbeiters gewesen. Der Unternehmer muss sich demnächst auch wegen Insolvenzverschleppung vor dem Amtsgericht in München verantworten. Hierbei soll auch bei ihm die Urkundenfälschung zur Sprache kommen. Der Geschäftsmann durfte daher zumindest die Verhandlung in Starnberg vorzeitig verlassen.

Sein Mandant habe in der schwierigen Covid-Zeit existenzielle Sorgen gehabt und unter Druck seines Arbeitgebers seinerzeit so gehandelt, erklärte der Verteidigers des Mitangeklagten, der sich mittlerweile in der Hotelbranche selbständig gemacht hat. Aber dessen Beitrag zur Tat sei gering und keine kriminelle Energie gewesen, betonte der Anwalt. Während der Pandemie hätten verschärfte Regeln zur Planungsunsicherheit geführt, die den Angestellten in seinem Bereich überforderten, sagte der Verteidiger.

Der Staatsanwalt forderte im Prozess eine Geldstrafe von 3600 Euro. Denn der Mann habe in Kauf genommen, dass sich Menschen durch ungeimpfte Personen gesundheitlicher Gefahr aussetzen. Das sah auch Amtsrichter Ralf Jehle so: Der Angeklagte habe sich in der Covid-Situation "breitschlagen lassen und eigene Interessen über die Allgemeinheit gestellt". Das stimme bedenklich. Doch der Richter glaubt, dass der Angeklagte sein Denkmuster inzwischen geändert habe, auch weil sich bei ihm die privaten und beruflichen Verhältnisse geändert und stabilisiert hätten.

Der Angeklagte schaute hinüber zu seiner Ehefrau, die über das Ende des Prozesses ebenso erleichtert wirkte.

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