Süddeutsche Zeitung

Notbremse im Landkreis Starnberg:Zurück zu strengeren Corona-Regeln

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Die Sieben-Tage-Inzidenz verharrt über 100, neue Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperre gelten seit Montag. Einkaufen ist sogar mit einem Selbsttest möglich.

Von Manuela Warkocz, Starnberg

Das öffentliche und private Leben im Landkreis Starnberg wird mit Beginn dieser Woche wieder eingeschränkt. Das Landratsamt greift zur Corona-Notbremse, da bis Samstag an drei aufeinander folgenden Tagen der Inzidenz-Wert erneut über 100 lag. Damit gelten von diesem Montag an strengere Kontaktbeschränkungen - Mitglieder eines Hausstands dürfen sich nur mit einer weiteren Person treffen - und eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Ausnahmen gelten nur aus beruflichen Gründen oder in Notfällen.

Abgesehen von Abschlussklassen wechseln Schulen wieder von Präsenz- in Distanzunterricht. Schüler müssen sich zweimal wöchentlich testen lassen. Kindertageseinrichtungen bleiben geschlossen, bieten aber Notbetreuung. Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, der Erwachsenenbildung, außerschulische Bildungsangebote sowie Instrumental- und Gesangsunterricht sind in Präsenzform untersagt. Möglich bleiben Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung ehrenamtlicher Rettungskräfte.

Die Öffnung von Geschäften mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe ist zwar grundsätzlich untersagt, Click & Meet mit vorheriger Terminbuchung und negativem Coronatest ist aber möglich. Eine Übersicht, wo im Landkreis Schnelltests möglich sind, steht auf der Homepage des Landratsamtes unter www.lk-starnberg.de/coronavirus.

Auch ein Selbsttest im Beisein des Ladenbetreibers ist möglich. Ein Selbsttest berechtigt laut Landratsamt bislang aber nur für den Besuch dieses einen Ladens. Es werde zwar an Lösungen für Selbsttests mit digitalem Nachweis gearbeitet, sie seien aber noch nicht erhältlich. Ob die Selbsttests von den Läden bereitgestellt werden oder Kunden mitgebracht werden müssen, entscheiden die Ladenbesitzer.

Neben Click & Meet ist auch die Abholung vorbestellter Waren - Click & Collect oder Call & Collect - zulässig. Ausgenommen von der Schließung ist der Lebensmittelhandel und weitere Geschäfte für die tägliche Versorgung, darunter Getränkemärkte, Apotheken, Drogerien, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Tierbedarfsläden, Banken und Reinigungen. Der Verkauf von Waren, die über das übliche Sortiment des jeweiligen Geschäfts hinausgehen, ist untersagt. Museen, Kinos und ähnliche Kultureinrichtungen bleiben geschlossen.

Mannschaftssportarten sind nicht erlaubt. Kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung ist jedoch möglich. Fitnessstudios, Tanzschulen und andere Sportstätten dürfen nur unter freiem Himmel kontaktfrei agieren. Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler sowie der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader sind unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

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Quelle:
SZ vom 19.04.2021
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