Süddeutsche Zeitung

Corona im Landkreis Starnberg:Kein Intensivbett mehr frei

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Die Lage im Landkreis Starnberg spitzt sich zu: Der Inzidenzwert erreicht ein neues Rekordhoch, die intensivmedizinische Versorgung in den Kliniken stößt an Kapazitätsgrenzen.

Von Linus Freymark, Starnberg

Die Corona-Lage im Landkreis Starnberg verschärft sich: in den Intensivstationen ist die maximale Auslastung erreicht. 39 Betten gibt es hier für Intensivpatienten, am Montagabend meldete die Deutsche Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (Divi), dass kein einziges Bett im Landkreis mehr frei ist. Das liegt nicht nur an Corona-Patienten: Laut der Homepage von Divi, auf der man die Kapazitäten auf den Intensivstationen nach Landkreisen und kreisfreien Städten gestaffelt einsehen kann, sind in Starnberg sieben der 39 Betten mit Corona-Infizierten belegt, drei von ihnen werden aktuell künstlich beatmet.

Sieben von 39 - zunächst mag das nicht sehr besorgniserregend wirken. Das Problem: Auch in den umliegenden Landkreisen hat sich die Situation in den vergangenen Tagen deutlich verschärft. Im Bereich der Integrierten Leitstelle, zu dem die Landkreise Dachau, Fürstenfeldbruck, Starnberg und Landsberg zählen, sind fast alle Intensivbetten belegt. Das bedeutet: Sollten in Starnberg in den nächsten Tagen weitere Menschen intensivmedizinische Behandlung benötigen, dürfte eine Verlegung schwierig werden. Was mit den Patienten, dann geschieht, wenn der Worst Case tatsächlich eintreten und alle Betten in der Umgebung belegt sein sollten, ließ sich am Montag nicht klären. Das Landratsamt war am Abend nicht mehr zu erreichen.

Derweil ist die Inzidenz im Landkreis mit 254,0 auf ein neues Rekordhoch gestiegen. In den nächsten Tagen rechnen die Behörden mit einem weiteren Anstieg des Inzidenzwertes. Die bayernweite Krankenhausampel ist zudem auf Rot gesprungen, womit wieder schärfere Maßnahmen in Kraft treten. Die 2-G-Regel wird deutlich ausgeweitet, zudem hält die 3-G-Regel Einzug ins Berufsleben: In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten müssen ungeimpfte Arbeitnehmer, die Kontakt zu anderen Menschen haben, zweimal pro Woche einen negativen Test vorlegen. Ausnahmen gelten im Handel sowie im Personennahverkehr.

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Quelle:
SZ vom 09.11.2021
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