Süddeutsche Zeitung

Gilching:Aldi-Warenlager wieder in Sichtweite

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Verwaltungsgericht hält das Bürgerbegehren offenbar für zulässig, das Urteil wird am Donnerstag verkündet.

Christian Deussing

GilchingDas Verwaltungsgericht München hält ein Bürgerbegehren zur geplanten Aldi-Ansiedlung beim Gilchinger Gewerbegebiet Süd offenbar für zulässig. Der Konzern Aldi Süd kann demnach weiter hoffen, sein Logistikzentrum bauen zu können. Dies ließ die Vorsitzende Richterin Gertraud Beck in der knapp zweistündigen Verhandlung am gestrigen Mittwoch mehrfach durchblicken.

Auch die Fragestellung der Initiative "Gilching gewinnt", ob für die Ansiedlung des Aldi-Warenlagers südöstlich von dem Gewerbegebiet das "notwendige Bauleitverfahren eingeleitet werden soll", lehnte die Kammer keineswegs ab. Sie betonte vielmehr, dass es bei diesem Begehren um eine basisdemokratische Grundsatzentscheidung gehe, die als Votum der Bürger ein "erster Schritt" in dem gesamten Verfahren sei. Das Urteil wird an diesem Donnerstag erwartet. Wie berichtet, klagt die Initiative gegen das Veto des Gemeinderates, das Begehren nicht zuzulassen.

Bürgermeister Manfred Walter (SPD) meinte nach der Verhandlung, dass sich das Gericht sicherlich für das Begehren aussprechen werde. Wie berichtet, ist auch Walter für die Abstimmung der Bürger - obwohl er wie die Mehrheit des Gemeinderats weitere Firmen südlich des Gewerbegebietes im Landschaftsschutzgebiet ablehnt.

Vor Gericht kritisierte der Anwalt der Gemeinde, Professor Tillo Guber, die "schwammigen" Formulierungen im Begehren und dessen "unzulässige Vorabbindung" in punkto Aldi. Der Fachanwalt der Kläger, Hans Georg Neumeier, konnte hingegen "nichts Irreführendes" in den Fragen des Bürgerbegehrens erkennen. Ansonsten musste er sich im Prozess kaum äußern, weil die Sache für die Initiative ohnehin gut lief.

So machte die Vorsitzende Richterin klar: Die Gemeinde Gilching habe auch bei einem positiven Bürgerentscheid für das Logistikzentrum noch genügend Spielraum, das Projekt in diesem Gebiet mit den erforderlichen Flächennutzungsplanänderungen und der Bauleitplanung zu stoppen. Denn auch der Umweltschutz müsse in den Abwägungen berücksichtigt werden, erläuterte die Vorsitzende Richterin.

Dennoch warnte Guber vor einer womöglich rechtswidrigen Bauleitplanung, die den Zielen der Regionalplanung entgegenstehen könnten. Zudem dürfen seiner Meinung nach die Gewerbesteuereinnahmen und Arbeitsplätze in dem überörtlichen Verfahren auf Gilchinger und Gautinger Flur keine Rolle spielen. Der Anwalt warnte davor, mit dem Aldi-Projekt die "Niederlassungsfreiheit zu verletzen", weil mittelständische Firmen ausgeschlossen würden.

Guber verwies außerdem auf zwei gemeindliche Grundstücke, beziehungsweise einen Weg im potenziellen Bauland, die Gilching auf keinen Fall verkaufen wolle. Allerdings betonte der Anwalt auch, dass der Gemeinderat bei einem klaren positiven Entscheid "kaum an dem Votum der Bürger" vorbeikomme. (Kommentar)

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Quelle:
SZ vom 14.06.2012
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