Süddeutsche Zeitung

Sicherheitsunternehmen CAP:Anklage gegen Flughafen-Manager

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Hat der Flughafen München mit einem illegalen Beschäftigungsmodell den Staat um Steuer und Abgaben in Millionenhöhe gebracht? Die Staatsanwaltschaft Landshut hat jetzt Anklage gegen sieben Manager erhoben, drei von ihnen sind oder waren am Flughafen tätig.

Von Bernd Kastner

Der Flughafen München steht in Verdacht, über Jahre mit einem illegalen Beschäftigungsmodell den Staat um Lohnsteuer und Sozialabgaben in Millionenhöhe gebracht zu haben. Die Staatsanwaltschaft Landshut hat jetzt Anklage gegen sieben Manager erhoben, drei von ihnen sind oder waren am Airport tätig. Zudem laufen Bußgeldverfahren gegen die Flughafengesellschaft FMG, einen Ex-FMG-Geschäftsführer und die Sicherheitsfirma CAP, eine FMG-Tochtergesellschaft.

Der Flughafen weist die Vorwürfe zurück: Man gehe davon aus, korrekt gehandelt zu haben. Ob es zur Hauptverhandlung kommt, entscheidet das Landgericht Landshut.

Die CAP ist als größte Security-Firma mit ihren derzeit 650 Mitarbeitern für die Sicherheit am Flughafen zuständig, ausgenommen sind nur die Passagierkontrollen. Über Jahre soll die Firma ein "Lohnsplitting" für viele ihrer Mitarbeiter betrieben haben, das die Ermittler für illegal halten: Ein Mitarbeiter war ganz normal bei der CAP angestellt und erhielt von dort sein Gehalt. Überstunden aber wurden nicht über die CAP abgerechnet, sondern über eine andere, private Firma.

Bei dieser hatte der CAP-Beschäftigte zusätzlich einen Minijob, von dort sei er dann von der CAP angefordert worden. Wenn dies stimmt, hat die CAP ihre eigenen Mitarbeiter von Subunternehmen ausgeliehen, offiziell, um Spitzenbelastungen auszugleichen. So habe sich die Flughafen-Tochter hohe Summen an Sozialabgaben und Steuern "gespart", werfen die Ermittler den Verantwortlichen vor und beziffern in ihrer Anklage laut Oberstaatsanwalt Markus Kring den Schaden auf rund 2,4 Millionen Euro.

Bei einer groß angelegten Durchsuchung im Oktober 2009 hatten Fahnder der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Münchner Zolls rund 2000 Aktenordner sichergestellt, die seither ausgewertet wurden. Strafrechtlich relevant ist die Zeit von September 2004 bis August 2009, erklärt Kring. Die Anklage richte sich gegen drei damals verantwortliche Führungskräfte der CAP, die teils die Firma verlassen haben, sowie gegen je zwei Verantwortliche bei den beiden Partnerfirmen, bei denen die Minijobber angestellt gewesen seien.

Als sogenannte Nebenbeteiligte, gegen die sich ein Bußgeldverfahren richtet, stehen die FMG und die CAP als Firmen in der Anklageschrift sowie ein früherer FMG-Geschäftsführer, der CAP-Aufsichtsrat war. Persönlich bereichert habe sich keiner der Angeklagten, so Kring.

Die CAP Flughafen München Sicherheits-GmbH, so der vollständige Name der Firma (sie nannte sich früher Civil Aviation Protection, daher das Kürzel CAP) gehörte zu Beginn der Ermittlungen zu 76 Prozent der FMG und zu 24 Prozent einer privaten Sicherheitsfirma. Inzwischen ist sie ganz im Besitz der FMG, die wiederum Freistaat, Bund und Stadt gehört. Dies macht die Anklage so pikant: Ein öffentliches Unternehmen soll seinen Haupteigentümer, den Staat, um Millionen gebracht haben.

Etwa 300 der damals 560 CAP-Mitarbeiter sollen, einer internen Untersuchung zufolge, beim Lohnsplitting mitgemacht haben. Das soll zu Schichten geführt haben, bei denen die Mitarbeiter für die ersten Stunden Lohn von ihrem einen, für den zweiten Teil Geld von ihrem anderen Arbeitgeber erhalten haben.

Die CAP-Leute sollen dabei weder die Uniform noch den Einsatzort gewechselt und immer dieselbe Arbeit verrichtet haben. Das Modell dürfte sich auch für die beteiligten Mitarbeiter ausgezahlt haben, da sie dank der 400-Euro-Jobs wohl ebenfalls Abgaben sparten. Etwa zehn Prozent des Arbeitsvolumens soll von den Minijobbern erledigt worden sein, hieß es zu Beginn der Ermittlungen beim Flughafen.

Flughafen-Sprecher Ingo Anspach weist die Vorwürfe zurück: "Wir sind nach wie vor der Überzeugung, dass das Beschäftigungsmodell rechtskonform war." Die lange Ermittlungsdauer von fast dreieinhalb Jahren zeige, wie komplex und keineswegs eindeutig der Sachverhalt sei.

Zu Beginn der Ermittlungen hatte der Flughafen mit einem Fachgutachten argumentiert, worin das Modell abgesegnet werde, und damit, dass die Finanzbehörden das Lohnsplitting nie beanstandet hätten. Nach der Durchsuchung 2009 hat die CAP ihr Modell dennoch eingestellt.

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Quelle:
SZ vom 27.03.2013
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