Süddeutsche Zeitung

Sendling:Nur eine Denkpause

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Das Ordinariat überarbeitet seinen Antrag auf Bebauung des Pfarrgartens, die Lokalpolitiker würden das Grün gern erhalten

Von Birgit Lotze, Sendling

Mit verhaltener Erleichterung hat der Bezirksausschuss Sendling auf eine Nachricht der Lokalbaukommission reagiert, wonach das Erzbischöfliche Ordinariat München-Freising einen Antrag auf Vorbescheid zur Bebauung des ehemaligen Pfarrgartens an der Meindlstraße zurückgezogen hat. So werde zunächst erst einmal wohl nicht gebaut, hieß es. Allerdings bleibe die Zukunft des Kleinods auch nach dem Rückzug ungewiss.

Die SPD sprach davon, man werde sich weiterhin dafür einsetzen, dass der Pfarrgarten, der mit Pfarrhaus und Mauer als eines der schönsten Anwesen des Stadtviertels gilt, für die Öffentlichkeit zugänglich wird. Pfarrhaus und Mauer stehen unter Denkmalschutz. Nach den Plänen, die das Erzbischöfliche Ordinariat im Dezember 2019 bei der Stadt eingereicht hat, sollte ein großer Teil des Gartens verschwinden. In den Plänen geht es um 26 Wohneinheiten mit Tiefgarage.

Als der Antrag im vergangenen Jahr in Sendling bekannt geworden war, hatte der Bezirksausschuss gefordert, dass das Landesamt für Denkmalschutz und die Untere Naturschutzbehörde sich der Sache annehmen. Und man stellte Fragen an die Lokalbaukommission (LBK) im Baureferat, denn es hielt sich das Gerücht, nicht die Katholische Kirche sei mit Bauplänen an die Stadt herangetreten, sondern umgekehrt habe die Lokalbaukommission eine aktive Rolle gespielt. Wer war nun zuerst da, wollten die Lokalpolitiker wissen. "Ist es ein normales Vorgehen, dass die LBK Grundstücksbesitzer anschreibt, bezüglich einer Nachverdichtung?"

Auch darauf bekommt der Sendlinger Bezirksausschuss in dem Schreiben nun Antworten von der Lokalbaukommission. Es habe bereits 2006 eine mündliche Bauberatung stattgefunden. Auch seien 2011 schon einmal zwei Anträge auf Vorbescheid eingereicht worden, welche dann allerdings vom Antragsteller zurückgezogen worden seien. Die Lokalbaukommission sei nicht aktiv auf den Grundstückseigentümer zugegangen. "Ein solches Vorgehen entspräche auch nicht dem üblichen Verwaltungshandeln."

Beim Erzbischöflichen Ordinariat sind die Baupläne keinesfalls vom Tisch. Die LBK habe beim Austausch über die Vorbescheidsanfrage auf "einige offene Punkte" hingewiesen, sagte der Ordinariatssprecher. Es gehe unter anderem um die Zuwegung zum Grundstück und um den Lichteinfall ins Pfarrhaus. Deshalb habe man, um eine negative Beurteilung zu vermeiden, den Antrag noch einmal zurückgezogen, um ihn zu überarbeiten. Das Ordinariat plant, so hieß es bereits im vergangenem Jahr, in dem Pfarrgarten "dringend benötigten Wohnraum zu schaffen".

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SZ vom 20.01.2021
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