Süddeutsche Zeitung

Schläge nach Amateur-Derby:Harte Strafe für brutalen Löwen-Fan

Lesezeit: 1 min

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Harte Strafe für einen aggressiven Fußballfan: Wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung ist ein militanter Löwen-Anhänger zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Zudem bekam er drei Jahre Stadion- und Fußballplatzverbot für alle Ligen und außerdem eine Geldauflage von 1700 Euro zugunsten eines gemeinnützigen Vereins. Das teilte das Amtsgericht München am Montag mit.

Schläge, Tritte und Prügel mit Gürteln

Der 25-jährige 60er-Fan war mit Gleichgesinnten von einem Spiel des FC Bayern II gegen TSV 1860 München II aus dem Stadion an der Grünwalderstraße gekommen. Alle saßen in einen Straßenbahn, als sie an der Kreuzung Fraunhofer-/Erhardtstraße Bayern-Fans sahen. Einer der Blauen zog die Notbremse. Die Trambahn kam mitten auf der Kreuzung zum Stehen. Dann nötigte die Gruppe den Fahrer, die Tür zu öffnen.

Sofort schlugen und traten die Löwen-Fans aus den Zugtüren heraus auf ihre Kontrahenten ein, prügelten dabei auch mit Gürteln. Einen aus diese Gruppe konnte die Polizei identifizieren: Er habe aus dem Einstieg von oben herab in die Gruppe der Roten getreten, um sie zu verletzten. Es kam damals nach Polizeiangaben zu erheblichen Sachschäden an der Trambahn. Unbeteiligte Fahrgäste seien in Gefahr geraten.

"Bürgerkriegsähnliche" Gemengelage in der Straßenbahn

Anwohner, Fußgänger und Autofahrer wurden durch die gewalttätige Aktion erheblich beeinträchtigt und verängstigt, heißt es. Die mitten auf der Kreuzung stehende Tram habe den Verkehr blockiert und so einen Stau ausgelöst. Viele Anrufe von Bürgern seien an diesem 6. November 2013 in der Notrufzentrale des Polizeipräsidiums München eingegangen.

Für das Amtsgericht wog vor allem die Gefährlichkeit der Gesamtsituation schwer. Der Angeklagte habe als Teil einer gewaltbereiten Gruppe von Fußballfans agiert, heißt es in dem Urteil. Das Geschehen sei von den Straßenbahn-Fahrgästen als "bürgerkriegsähnlich" wahrgenommen worden. Das Urteil ist rechtskräftig (Az.: 832 Ds 466 Js 192337/14) .

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Quelle:
SZ vom 23.06.2015
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