Süddeutsche Zeitung

Prozess:Paar hat Sex in Grünanlage in Obermenzing - vor Kindern

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Von Andreas Salch

Die Streifenbeamten wussten, wonach sie Ausschau halten sollten: Zwei Personen vollziehen in einer Grünanlage am Schirmerweg in Obermenzing den Geschlechtsverkehr, hatte ihnen die Einsatzzentrale mitgeteilt. Und in der Tat, als die Beamten am frühen Abend des 12. September vergangenen Jahres zu der Grünanlage fuhren, sahen sie bereits von ihrem Streifenwagen aus einen Mann und eine Frau mit nackten Oberkörpern eng umschlungen im Gras liegen, die Lenden lediglich mit einem Handtuch bedeckt.

An diesem Montag musste sich das Paar vor dem Amtsgericht München verantworten. Erregung öffentlichen Ärgernisses lautete die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen Sendabed B., 41, und seine Verlobte Ingrid. Zeugen zufolge soll die 25-jährige Verkäuferin den Angeklagten, bevor es zum Geschlechtsverkehr gekommen sein soll, oral befriedigt haben. "Nein, das ist eine Lüge", polterte Sendabed B. los, als ihn Richter Matthias Enzler mit den Vorwürfen konfrontierte. "Ich weiß nicht, was wir für Faxen gemacht haben", sagte B. Wenn er mit seiner Frau schlafe, so der Koch, dann zu Hause. Einer der beiden Polizeibeamten versicherte: "Wir haben beide aufeinander hocken gesehen."

Ein 19-jähriger Schüler und seine gleichaltrige Freundin hatten die Polizei alarmiert. Sie seien auf einer Bank gesessen, so der Zeuge. Dann hätten die Angeklagten "irgendwann angefangen rumzumachen." Da sie sich teilweise mit einem Handtuch bedeckten, habe man nicht sehen können, ob sie auch wirklich miteinander intim wurden. Dass die Angeklagte ihren Verlobten zuvor oral befriedigte, habe man indes schon sehen können. Ihn und seine Freundin habe das nicht gestört, sagte der Schüler. Allerdings seien Kinder in der Nähe gestanden. Dass die Angeklagten sich davon nicht haben abhalten lassen, das habe ihn schon gestört. "Es ging mir nicht um mich selber, sondern um die Kinder", erklärte seine Freundin.

Obwohl Sendabed B. 27-fach vorbestraft ist, meinte der Staatsanwalt, man könne den Fall "niederschwellig halten". Er beantragte eine Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu je zehn Euro für jeden der Angeklagten. Der Oralverkehr sei aufgrund der Zeugen "eindeutig nachgewiesen", befand Richter Enzler. Sendabed B. beschied er, dass er vor den Augen von Kindern seinen "eigenen Wünschen und Befriedigungen nachgegangen" sei. Gegen den Koch verhängte das Gericht eine Geldstrafe in Höhe von 900 Euro. Seine Verlobte muss 350 Euro Strafe zahlen.

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SZ vom 21.02.2017 / sal
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