Süddeutsche Zeitung

Prozess:Kiffer isst Marihuana und wird verurteilt

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Von Andreas Salch

Ein 23-jähriger Einzelhandelskaufmann aus München wollte offenbar besonders schlau sein. Nachdem eine Streife der Polizei Marihuana in seinem Auto gefunden und es auf das Dach seines Pkw gelegt hatte, nutzte er einen Moment, in dem die Beamten unaufmerksam waren. Schnell griff er nach dem Päckchen, schob es seinen Mund und rannte auf und davon. Allerdings hatte die Streife den jungen Mann da bereits kontrolliert und wusste, um wen es sich bei ihm handelt.

Nun wurde der 23-Jährige vor dem Amtsgericht München nicht nur wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln verurteilt. Weil er das von der Polizei sichergestellte Marihuana in seinen Mund gestopft und unbrauchbar gemacht hatte, wurde er zudem wegen eines Verstrickungsbruches verurteilt.

In der Verhandlung vor dem Amtsgericht gab der 23-Jährige an, er habe Mitte Mai vergangenen Jahres mit zwei Freunden nachts um ein Uhr das Schloss Nymphenburg "einfach nur anschauen wollen". Marihuana sei "nicht im Spiel" gewesen. Eine Streife, die auf die jungen Männer aufmerksam geworden war, hatte sie kontrolliert und festgestellt, dass der 23-Jährige nach Marihuana roch. Da ihn einer der Beamten zu Boden gebracht habe, sei er aus Angst davongelaufen, erzählte der Angeklagte der Richterin. Doch die glaubte ihm kein Wort.

Einer der Polizisten, der bei der Kontrolle dabei war, sagte bei seiner Vernehmung, der 23-Jährige sei in dem Moment geflohen, als er die Stelle in dessen Pkw habe fotografieren wollen, an der das Marihuana gelegen war. Ein Spürhund hatte das Päckchen dort entdeckt. Das in Alufolie eingepackte Marihuana sei zunächst auf das Dach des Autos gelegt worden, so der Beamte. Der Einzelhandelskaufmann habe es aber in seinen Mund gesteck und sei weggerannt. Davor habe er eingeräumt, dass ihm die Droge gehöre, versicherten der Polizist und seine Kollegen der Richterin.

Diese ahndete die Tat mit einer empfindlichen Geldstrafe in Höhe von fünfzig Tagessätzen, was in etwa zwei Monatsnettoeinkommen des 23-jährigen Einzelhandelskaufmanns entspricht. Hätte er das Marihuana nicht vernichtet, wäre er womöglich günstiger davon gekommen. So aber wurde er gleich wegen zweier Straftaten verurteilt. Mit der Entscheidung konnte er offenbar gut leben. Denn er nahm sie noch in der Verhandlung vor dem Amtsgericht an. Das Urteil ist somit rechtskräftig. (Az 1111 Cs 364 Js 160297/17)

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Quelle:
SZ vom 21.03.2018
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