Süddeutsche Zeitung

Prozess:21-Jähriger wegen Dopings verurteilt

Lesezeit: 1 min

Von Victoria Michalczak

Nicht nur bei Olympia ist Doping ein Problem. Auch ganz normale Bürger greifen mitunter zu illegalen Hilfsmitteln. Die Aussicht auf einen kräftigen Körper und schnelle Trainingserfolge ist jetzt einem 21-jährigen Münchner teuer zu stehen gekommen. Er wurde vom Amtsgericht München wegen Dopings nicht nur zu einer Geldstrafe verurteilt, er bezahlte auch mit seiner Gesundheit.

Im November 2014 kaufte der junge Mann auf illegalem Wege mehrere Ampullen und Tabletten von einem Bekannten. Wirkstoffe wie Testosteron, Nandrolon und Tamoxifen sollten ihm rasch zu sichtbaren Muskeln verhelfen. Die Mittel werden benutzt, um besonders schnell viel Muskelmasse aufzubauen und sind zum Doping im Sport geeignet. Den Handel wickelten die Bekannten heimlich auf einem Freisinger Parkplatz ab. Der 21-Jährige verkaufte die Mittel nicht weiter und nahm sie ausschließlich selbst ein. Eine Dosierungsanleitung bekam er nicht, diese recherchierte er selbst.

Atembeschwerden und Herzstechen

Schon damals trieb der Verurteilte regelmäßig Kraftsport. Eigentlich habe er die Mittel über einen längeren Zeitraum nehmen wollen, gab er im Prozess zu, aber dann bekam er Atembeschwerden und Herzstechen. Auch Probleme mit der Blase habe er seitdem. "Ich muss öfter Wasser lassen, als normal. Ich denke, dass das auch davon kommt", sagte er vor dem Münchner Amtsgericht.

Als ihm die körperlichen Beschwerden auffielen, setzte er die Einnahme ab. Er habe die Mittel "weggeschmissen", sagte er vor Gericht. Das nahm auch das Gericht in die Urteilsbegründung mit auf: "Er hat nach wie vor unter den körperlichen Nebenwirkungen der Anabolikaeinnahme zu leiden und die Anabolikaeinnahme aus eigenem Antrieb eingestellt."

Verurteilt wurde er wegen unerlaubten Erwerbs von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport. Er muss 400 Euro an einen gemeinnützigen Verein für Drogenabhängige zahlen. Außerdem ordnete die Richterin an, dass der fitnessbegeisterte Kraftsportler an fünf Drogenberatungsgesprächen teilnehmen muss.

Der Mann wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt. Das Gericht geht davon aus, dass der zum Tatzeitpunkt 20-Jährige in seiner persönlichen Reife verzögert sei. Auch kam ihm zugute, dass er nicht vorbestraft war. Der Münchner betreibt weiterhin regelmäßig Kraftsport. In diesem Jahr hat er eine Ausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann begonnen.

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Quelle:
SZ vom 23.08.2016
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