Süddeutsche Zeitung

München:Zwölf Jahre Haft für Vergewaltiger in Wolfsmaske

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Die Tat schockiert im Sommer 2019 München: Ein 45-Jähriger zerrt ein Mädchen in ein Gebüsch und vergewaltigt es. Nun muss er ins Gefängnis - mit anschließender Sicherungsverwahrung.

Von Andreas Salch

Der mehrfach einschlägig vorbestrafte Sexualstraftäter Christoph K. sollte in einer therapeutischen Wohngruppe in Großhadern auf ein späteres Leben in Freiheit vorbereitet werden. Vor dem Umzug im November 2018 war der 45-jährige Elektriker in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik untergebracht. Das Gutachten, das Voraussetzung dafür war, dass Christoph K. in der Wohngruppe leben durfte, hatten vier Ärzte unterzeichnet. In seiner neuen Umgebung stand der Mann zwar unter Aufsicht. Aber nicht rund um die Uhr. Ein fataler Fehler, wie sich zeigen sollte.

Denn Christoph K. wurde rückfällig. Am Nachmittag des 25. Juni 2019 überwältige er in einer Grünanlage in der sogenannten Ami-Siedlung in Obergiesing-Fasangarten eine damals elfjährige Schülerin. Er hielt dem Kind den Mund zu, zerrte es in ein Gebüsch und verging sich an ihm. Bei der Tat trug K. eine Wolfsmaske und weiße Latexhandschuhe.

An diesem Dienstag verurteilten die Richter der 20. Strafkammer am Landgericht München I den 45-Jährigen wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu zwölf Jahren Haft. Außerdem ordnete die Kammer unter Vorsitz von Richter Bertolt Gedeon die anschließende Sicherungsverwahrung an. Eine vorzeitige Entlassung aus der Haft auf Bewährung ist somit nicht möglich.

Christoph K. hatte zum Auftakt des Prozesses Anfang März dieses Jahres über seinen Verteidiger, Rechtsanwalt Adam Ahmed, die Vorwürfe aus der Anklage weitgehend gestanden. Seinem Opfer und dessen Eltern ersparte er damit eine Vernehmung vor Gericht. Die Verteidigung ging, anders als die Staatsanwaltschaft, von verminderter Schuldfähigkeit wegen einer psychischen Erkrankung aus. Sie hatte in ihrem Plädoyer die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gefordert.

Der 45-Jährige behauptete, dass es ihm zum Zeitpunkt der Tat psychisch "wirklich dreckig" gegangen sei. Nach Überzeugung des Gerichts handelt es sich hierbei jedoch um eine "Schutzbehauptung", so Richter Gedeon bei der Urteilsbegründung. Dem Angeklagten sei es offensichtlich darum gegangen, "Tatsachen vorzubringen, dass er bei der Tat schuldvermindert" gewesen sei, um wieder in den Maßregelvollzug zu kommen. Aber Anhaltspunkte für eine verminderte Schuldfähigkeit des 45-Jährigen zur Tatzeit sah das Gericht letztlich nicht. Christoph K. nahm das Urteil äußerlich regungslos zur Kenntnis. Bei der Urteilsbegründung hatte er sich die Kapuze seines Shirts über den Kopf gezogen.

Da es sich um ein sogenanntes Sicherungsverfahren handelte, bei dem auch die Frage der erneuten Unterbringung von Christoph K. in einer geschlossenen psychiatrischen Klink erörtert wurde, fand die Verhandlung zum Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Auch für die Urteilsbegründung wurde die Öffentlichkeit teilweise ausgeschlossen, da hierbei Dinge aus dem nicht öffentlichen Teil des Verfahrens zur Sprache kamen.

Die Wolfsmaske, die Christoph K. bei der Tat trug, hatte er einige Tage zuvor in einem Geschäft für Gothic-Artikel in der Münchner Innenstadt gekauft. Eine Bekannte, die ihn damals begleitete, sagte vor Gericht aus, der 45-Jährige habe zunächst ein "paar Masken genommen und ausprobiert". Als er eine Wolfsmaske in den Auslagen sah, habe er gesagt: "Die will ich." Daraufhin habe sie wissen wollen, "für was denn?" Der 45-Jährige soll geantwortet haben: "Für Fasching." Am Abend der Tat hatte K. seine Bekannte besucht. Auf die Frage des Vorsitzenden, wie sich der Angeklagte verhalten habe, antwortete die Zeugin: "Mir ist nichts aufgefallen, er war ruhiger als sonst."

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