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Namensrechte am Oktoberfest:Keine "Wiesn"-Zahnpasta mehr ohne den Segen der Stadt

Und auch keine Brillen, Handtücher, Aschenbecher. Sogar für Obst und Gemüse hat sich die Stadt München die Rechte am Begriff "Wiesn" gesichert. So will sie das "kulturelle Erbe" schützen.

München lässt sich den Begriff "Wiesn" für eine Vielzahl von Produkten schützen. Die bayerische Landeshauptstadt ließ den Namen beim Intellectual Property Office der Europäischen Union (EUIPO) eintragen, dem Amt für geistiges Eigentum. Die europäische Eintragung erfolgte für 21 Produktklassen, wie aus der Veröffentlichung vom Dienstag auf der EUIPO-Seite hervorgeht.

Seife, Zahnpaste, Deo, Schlüsselringe, Skulpturen, Brillen, Geschirrhandtücher, Schuhcreme, Bettwäsche, Plüschtiere, Gesichtspuder, Porzellan, Aschenbecher und Unterhaltungsroboter, sogar frisches Obst und Gemüse: Für all dies kann die Stadt, sofern mit dem Namen "Wiesn" belegt, in Kürze Lizenzgebühren verlangen - oder die Verbreitung verbieten. Die Widerspruchsfrist für den Markeneintrag läuft am 17. Mai ab. Der Münchner Wiesnchef und Wirtschaftsreferent, Clemens Baumgärtner (CSU), bewertete die Veröffentlichung des angestrebten Schutzes für die Wortmarke "Wiesn" in einer Vielzahl von Warenklassen als sehr erfreulich. "Sie ermöglicht es der Landeshauptstadt München, das kulturelle Erbe des Oktoberfests weitest möglich zu schützen, insbesondere vor Trittbrettfahrern", sagte Baumgärtner.

Was die Stadt mit dem Schutz anfangen wird, ist noch offen. "Praktische Konsequenzen werden erst beraten, wenn die Marke letztlich eingetragen ist", sagte Baumgärtner. Schon zuvor gab es eine europäische Eintragung für die "Wiesn", die aber nur für sechs Produktklassen galt. Für das "Oktoberfest München" und das "Münchner Oktoberfest" sichert sich die Stadt ebenfalls neu den Markenschutz, für ähnliche Produktklassen wie für die "Wiesn". Hier läuft die Widerspruchsfrist am 18. Mai aus.

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