Süddeutsche Zeitung

Aktion am Münchner Flughafen:Mitarbeiter von italienischem Luxus-Hotel eingeflogen und geimpft - Geldstrafe für vier Beteiligte

Lesezeit: 1 min

Als die Corona-Vakzine in Deutschland noch knapp waren, löste die Immunisierung von Angestellten eines italienischen Luxushotels am Münchner Flughafen Empörung aus. Nun haben die Spritzen juristische Folgen.

Das Amtsgericht München hat Strafbefehle gegen zwei Ärzte und einen Apotheker sowie eine Angestellte eines italienischen Luxus-Resorts erlassen und sie zu Geldstrafen zwischen 25 000 und 60 000 Euro verurteilt. Die vier Personen sollen im Frühsommer 2021 Corona-Impfstoff unterschlagen und unberechtigterweise an Mitarbeiter einer luxuriösen Ferienanlage auf Sardinien verabreicht haben. Der Fall hatte damals für Aufsehen gesorgt, weil mehr als 100 Personen eigens wegen der Impfung für einen Tag aus Italien eingeflogen worden waren und seinerzeit der Impfstoff hierzulande noch sehr knapp war.

Die bei der Nürnberger Generalstaatsanwaltschaft angesiedelte Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) hatte in der Angelegenheit zunächst gegen sieben Personen ermittelt und letztlich Strafbefehle gegen vier Beschuldigte beantragt. Weil diese Einspruch eingelegt haben, sind die Strafbefehle noch nicht rechtskräftig. Der Fall wird nun vor dem Amtsgericht verhandelt, ein Termin dafür steht noch nicht fest.

Nach den Erkenntnissen der ZKG habe die Hotelangestellte drei Impfaktionen für ihre Mitarbeiter organisiert. Zwei davon sollen Ende Mai 2021 in einem Hotel am Münchner Flughafen stattgefunden haben, ein weiterer Termin war im Juni 2021 in der italienischen Ferienanlage vorgesehen. Der Apotheker habe den Impfstoff für zumindest zwei der drei Aktionen besorgt und zur Verfügung gestellt. Die beiden Ärzte sollen ihn dann in München gespritzt haben; einer der beiden soll auch an der Organisation der Impfaktion auf Sardinien beteiligt gewesen sein.

Insgesamt seien damals 228 Dosen des Herstellers Biontech verwendet worden, bei den Terminen in München zudem auch geringe Mengen von anderen Herstellern, so die Nürnberger Generalstaatsanwaltschaft. Nach deren Auffassung hatten die italienischen Hotel-Beschäftigten allerdings keinerlei Anspruch auf eine Impfung in Deutschland.

Da der Impfstoff von der Bundesrepublik erworben und Ärzten sowie Apothekern kostenlos zur Verfügung gestellt worden war, hätten sich die Angeklagten "wegen veruntreuender Unterschlagung, teilweise in mehreren Fällen", schuldig gemacht. Wie der zuständige Oberstaatsanwalt Matthias Held mitteilte, haben im Zuge der Ermittlungen zwei der Beschuldigten Angaben zum Ablauf der Impfaktionen gemacht und zwei sich nicht zur Sache geäußert.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.5729728
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ/epd/moe
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.