Süddeutsche Zeitung

Politik in München:Fußgänger bekommen mehr Platz

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Spielstraße, Fußgängerzone oder verkehrsberuhigter Bereich: Am Mittwoch entscheidet der Münchner Stadtrat, welche Straßen im Sommer für Autos tabu bleiben.

Von Andreas Schubert, München

Auf den ersten Blick scheint die Ehrengutstraße wie gemacht für eine vorübergehend den Fußgängern vorbehaltene Zone, eine sogenannte Sommerstraße. Vor dem Eiscafé Italia und dem Restaurant Yol sitzen wieder Menschen, auf dem Spielplatz am Roecklplatz tummeln sich die Kinder und auf der Fläche daneben wird regelmäßig gebolzt. Derzeit gilt auf Höhe des Spielplatzes auf der Ehrengutstraße ein Tempolimit von zehn Kilometer pro Stunde, woran sich auch die meisten Autofahrer halten. Und doch wünschen sich die örtlichen Stadtteilpolitiker dort schon seit Längerem eine weitergehende Verkehrsberuhigung. Aber die Straße einfach so für den Durchgangsverkehr zu sperren, ist nicht so leicht, denn die Ehrengutstraße ist als Fahrradstraße ausgewiesen, weshalb die Stadtverwaltung ein gewisses Konfliktpotenzial sieht.

Welche Möglichkeiten es dennoch gibt, will die Verwaltung noch einmal mit dem Bezirksausschuss prüfen und gegebenenfalls mit einem Ortstermin abstimmen. Immerhin, so heißt es in der Vorlage, über die der Stadtrat am kommenden Mittwoch abstimmt, stehe die Verwaltung dem Wunsch nach einer Sommer- oder Nachbarschaftsstraße offen gegenüber.

Die Corona-Pandemie machts möglich: Weil dieses Jahr viele Münchner ihren Urlaub zu Hause verbringen werden und damit sich die Menschen auf den Straßen nicht zu nahe kommen, soll ihnen mehr Platz auf den Straßen eingeräumt werden. Pro Stadtbezirk will die Stadt maximal zwei Sommerstraßen schaffen, allerdings ist dies laut Planungsreferat nicht in jedem der 25 Stadtbezirke sinnvoll möglich. Zu viele würden den Rahmen eines Pilotversuchs sprengen, weshalb die Behörde eine Begrenzung der verkehrsberuhigten Bereiche auf zehn bis 15 vorschlägt. Wo genau die Vorhaben umgesetzt werden, ist in den meisten Fällen noch offen.

Ebenso soll in jedem Einzelfall entschieden werden, ob eine verkehrsberuhigte Zone geschaffen wird, eine echte Spielstraße oder eine Fußgängerzone. Erstere findet man häufig in reinen Wohngebieten. Autoverkehr ist zwar zugelassen, dafür darf aber nur in Schritttempo gefahren werden, Fußgänger haben Vorrang. In einer echten Spielstraße gilt ein Fahrverbot für Fahrzeuge aller Art - auch für Fahrräder. Die Regelung kann auch auf bestimmte Tage oder Uhrzeiten beschränkt werden, so dass Anwohner und Handwerker zu bestimmten Zeiten in die Straße hinein fahren können. Schwierig, aber laut Verwaltung nicht ausgeschlossen, sind temporäre Fußgängerzonen, in die Anwohner und Gewerbetreibende nur mit Ausnahmegenehmigung fahren dürfen. Diese brauchen aber einen längeren Vorlauf, weshalb die Stadt verkehrsberuhigte Zonen und Spielstraßen als kurzfristig umsetzbare Maßnahmen bevorzugt.

Am Mittwoch immerhin stehen bereits drei konkrete Straßenzüge zur Abstimmung. Die südliche Auffahrtsallee in Nymphenburg soll im Bereich des Grünwaldparks eine Spielstraße werden, die Westenriederstraße zum Teil eine verkehrsberuhigte Zone und der Zenettiplatz soll wieder als Aufenthaltsfläche für Anwohner gestaltet werden.

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Quelle:
SZ vom 15.06.2020
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