Süddeutsche Zeitung

Israelitische Kultusgemeinde:Verfahren gegen Wachleute möglich

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Security-Mitarbeiter sollen in der Arbeit Drogen konsumiert haben - nun prüft das KVR deren waffenrechtliche Erlaubnisse

Von Stephan Handel

Nach den schweren Vorwürfen gegen Mitglieder des Sicherheitsdiensts in der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) will die städtische Waffenbehörde eventuell ein Verfahren einleiten. Im Rahmen eines Arbeitsgerichts-Prozesses hatte ein ehemaliges Mitglied der IKG-Security angegeben, er habe in seiner aktiven Zeit dort mehrere Kollegen beim Konsumieren von Marihuana und Kokain gesehen - nach Feierabend, aber auch während des Dienstes, während sie geladene Waffen trugen. Diese Waffen sollen sie zudem in ihren Wohnungen nicht wie vorgeschrieben in einen Safe gesperrt, sondern sie offen herumliegen lassen haben, auch wenn Fremde zu Besuch waren, auch während des Drogenkonsums. Der Sicherheitsdienst der IKG bewacht das Gemeindezentrum, Synagoge und Jüdisches Museum am Jakobsplatz, zwei weitere Synagogen im Stadtgebiet und den jüdischen Kindergarten.

Das Kreisverwaltungsreferat, zu dem die Waffenbehörde gehört, teilt mit: "Der Konsum von Drogen und die nicht ordnungsgemäße Verwahrung von Schusswaffen stellen sowohl die waffenrechtliche Zuverlässigkeit als auch die Eignung zum Umgang mit Schusswaffen in Frage." Deshalb soll nun eine Stellungnahme der IKG eingeholt werden. Danach soll ein Prüfverfahren eingeleitet werden, zu dem die Forderung gehören könnte, fachärztliche Atteste vorzulegen, also die Mitarbeiter auf Drogen zu testen. Erst dann werde entschieden, "ob waffenrechtliche Erlaubnisse zu widerrufen sind".

Die Waffenscheine der IKG sind auf verschiedene ihrer Mitarbeiter ausgestellt. Die Wachleute verfügen über eine so genannte Waffentrageerlaubnis. Auch für diese gelten jedoch ähnliche Voraussetzungen wie für Waffenscheine: Ihr Inhaber muss Zuverlässigkeit und die geistige wie körperliche Eignung zum Führen von Schusswaffen nachweisen, außerdem eine Waffen-Sachkundeprüfung ablegen, in der es auch um die Vorgaben bei der Aufbewahrung geht. Die Security-Mitarbeiter der IKG nehmen ihre Waffen mit nach Hause, weil sie an wechselnden Standorten eingesetzt sind und ansonsten immer erst zu einer Waffenkammer fahren müssten. Anne Leiding, Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I teilt mit, ihre Behörde werde den Vorgang prüfen, und zwar in betäubungsmittel- und waffenrechtlicher Hinsicht.

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Quelle:
SZ vom 13.10.2020
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