Süddeutsche Zeitung

Prozess:Fußballfan nach Schlägen verurteilt

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Von Stephan Handel

Ein Fußballspiel dauert 90 Minuten - außer ein Fan schafft es gar nicht bis ins Stadion, zettelt vor den Toren eine Schlägerei an und wird festgenommen: Für einen Anhänger von Roter Stern Belgrad dauerte deshalb das Champions-League-Spiel gegen den FC Bayern im September länger als zwei Monate. Diese Zeit saß er in Untersuchungshaft, bis ihn das Amtsgericht nun zu einer Bewährungsstrafe verurteilte.

Der Mann war mit drei Freunden zum Spiel angereist, aber irgendwas ging schief: Im Prozess gaben sein Bruder und sein Verteidiger an, sie hätten Karten gehabt, aber als diese eingescannt worden waren, hätten sich andere Besucher durch die Sperren gedrängelt. Diese Einlassung hielt das Gericht für zumindest nicht widerlegbar.

Als die Gruppe also nun vor dem Stadion stand, kam irgendjemand auf die Idee, anderen Leuten die Karten zu klauen - was vielleicht auch an der Alkoholisierung lag, 1,9 Promille wurden später beim Angeklagten gemessen. Kurz vor 20 Uhr stießen die vier auf eine Gruppe von acht Schweizern, die alle ihre Tickets in der Hand hielten - gemeinerweise waren die Opfer ebenso wie die Täter Anhänger des serbischen Clubs.

Die Schweizer wehrten sich natürlich, als ihnen die Karten entrissen wurden. Da griff nun der spätere Angeklagte ins Geschehen ein: er versetzte einem Kontrahenten einen Kopfstoß, der zu einer Platzwunde führte. Einen weiteren Mann und dessen Bruder aus der angegriffenen Gruppe verletzten der Angeklagte und einer seiner Kumpel ebenfalls durch Schläge gegen den Kopf nicht unerheblich. Die Polizei beendete schließlich die Schlägerei und nahm den Angeklagten fest, bis zur Verhandlung saß er in Untersuchungshaft.

Mehr noch als die Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren - verhängt wegen räuberischen Diebstahls und gefährlicher Körperverletzung - dürfte den Mann die Bewährungsauflage treffen: Für drei Jahre verbot ihm das Gericht den Besuch sowohl von Spielen des FC Bayern wie von Roter Stern Belgrad, und zwar von der Champions League bis hinab zur Regionalliga; auch im Umfeld der Stadien darf er sich nicht sehen lassen.

Das Gericht fand, "dass es sich um massive Faustschläge gegen die Geschädigten gehandelt hat und der Ange-klagte nicht unerhebliche Gewalt einsetzte. Zudem kam es zu erheblichen Verletzungen bei den Geschädigten." So steht es in der Urteilsbegründung. Das Urteil ist rechtskräftig.

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Quelle:
SZ vom 20.12.2019
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