Süddeutsche Zeitung

Amtsgericht München:Eingeklemmt in der Druckmaschine

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Ein 26-Jähriger wird beim Wechseln einer Kunststoff-Rolle schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft sieht Sicherheitsmängel bei der Münchner Firma. Die Chefs schweigen.

Von Susi Wimmer

Adan Z. krempelt den Ärmel hoch, eine lange Narbe auf dem Unterarm wird sichtbar. "Die an der Schulter ist noch schlimmer", sagt der 26-Jährige, dreimal sei sein Arm gebrochen gewesen. Und dann führt er die Hand ans linke Kinn und sagt: "So weit war ich in der Maschine eingeklemmt." Der Unfall passierte während seiner Arbeit bei einer Firma, die Kunststoff-Folien herstellt. Ein Defekt an der Maschine habe dazu geführt, dass sein Arm in die Tiefdruckmaschine gezogen wurde, sagt er. Die Firmenchefs sind offenbar anderer Ansicht.

Es geht um einen Betrieb am südlichen Stadtzipfel von München, ein weltweit agierendes Unternehmen. Vor Gericht erscheinen als Angeklagte der technische Werksleiter Volker W. und der General Manager Stefan F. mit drei Rechtsanwälten. Sie schweigen, und nach einem Rechtsgespräch lehnen sie auch den Vorschlag des Gerichts ab, dem Geschädigten ein Schmerzensgeld von 20 000 Euro zu zahlen. Gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Körperverletzung hatten beide Männer Einspruch eingelegt. Darin heißt es, dass bei ausreichenden Schutz- und Sicherungsmaßnahmen der Unfall hätte verhindert werden können.

Adan Z. wurde im Oktober 2020 als Leiharbeiter angeheuert. Gleich am ersten Tag, so sagt er im Prozess aus, habe er Papiere unterschreiben sollen, dass er an der Maschine eingewiesen worden sei. "Da hab' ich mich geweigert anfangs." Eine Einweisung habe nicht wirklich stattgefunden. Er habe zugeschaut - und dann gemacht.

Bis zu jenem verhängnisvollen 9. November. Er sollte an der Tiefdruckmaschine, an der PVC-Folien aufgerollt werden, die Rollen wechseln. Dazu habe er die Pause-Taste gedrückt und einen Kupplungshebel betätigt. Normalerweise sei es üblich, wenn die Folie eine Falte wirft, diese beim erneuten Starten auszustreichen. Doch die Maschine startete nicht. "Das wussten viele, dass die Kupplung oft nicht geht."

Er drückte ein zweites Mal den Knopf, strich über die Folie, dabei hätten sich die Rollen "plötzlich schnell" bewegt. Seine Hand wurde mitgerissen, "weil die Folie etwas klebrig war", und der ganze Arm steckte während zwei Umdrehungen bis zum Hals in der Maschine, ehe der Azubi den Notknopf drückte. Sieben Stunden lang sei er operiert worden, erzählt Z. Am Tag darauf habe er einen Anruf aus der Firma erhalten. Keine Genesungswünsche. "Man hat mir mitgeteilt, dass ich gekündigt bin."

"Bei uns muss man gar nichts abstreifen", erklärte am Montag ein technischer Angestellter der Firma im Zeugenstand. Probleme mit der Kupplung habe es nicht gegeben. Es sei ja klar, dass man nicht in die Walzen greifen dürfe, erklärt er. Dann räumt er ein, dass man Falten in der Folie doch glatt streiche. Er habe Z. an einer ähnlichen Maschine angelernt. Die Unfall-Maschine aus der 1960er-Jahren sei mittlerweile stillgelegt. Anschließend sollte der "Mentor" von Adan Z. aussagen, der ihn an besagter Maschine eingewiesen haben soll. Er verweigert die Aussage, laut Strafprozessordnung darf er das, wenn er Gefahr läuft, sich selbst zu belasten. Wie sein Vorredner erscheint er mit einem Anwalt, "den zahlt die Firma", sagt er.

Am nächsten Prozesstag will das Gericht einen Sachverständigen hören.

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