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Münchner Polizei:Ehemaliger Leiter der Wiesnwache wird versetzt

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Weil der Beamte einen Oktoberfest-Wirt vor einer Razzia warnte, wird nun ein förmliches Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet. Noch im April wurde er zum Polizeidirektor befördert.

Von Kassian Stroh

Er hat einen Wiesnwirt vor einer Razzia in seinem Festzelt gewarnt, das hat nun weitere Konsequenzen für einen hohen Münchner Polizeibeamten. Polizeipräsident Thomas Hampel habe am Freitagabend entschieden, gegen den Mann ein förmliches Disziplinarverfahren einzuleiten, sagte ein Polizeisprecher am Samstag. Außerdem soll der Mann versetzt werden: Es sei "eine anderweitige Verwendung des Beamten außerhalb des Polizeipräsidiums München" geplant, sagte der Sprecher - und zwar "bis auf Weiteres".

Gegen den Beamten hatte das Amtsgericht München einen Strafbefehl wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses erlassen, dieser ist seit August rechtskräftig. In seiner Funktion als Leiter der Wiesnwache hatte der Mann den Wirt des "Winzerer Fähndl" am 30. September 2018 vor einer gemeinsamen Razzia von Zoll, Steuerfahndung und Polizei am darauffolgenden Abend gewarnt. Obwohl im Polizeipräsidium bekannt war, dass gegen den Beamten, der seinerzeit auch die Sendlinger Polizeiinspektion leitete, strafrechtlich ermittelt wurde, wurde er im April 2020 zum Polizeidirektor befördert, seit Juli arbeitet er in der Abteilung Einsatz des Präsidiums.

Zu diesem Zeitpunkt habe es noch kein förmliches Disziplinarverfahren gegeben, erläuterte die Pressestelle des Präsidiums am Samstag, ein solches sei nur geprüft worden. Nun aber habe Hampel, Münchens Polizeichef, entschieden, ein solches einzuleiten. Wie lange das dauern werde, sei unklar, sagte ein Sprecher. Ebenso wie die Frage, ab wann und wo der Mann künftig eingesetzt werde. Das werde sich in den nächsten Tagen zeigen. Die neue Funktion müsse auch keine Stelle innerhalb der Polizei sein. Der 50-jährige Polizeidirektor sei bislang aber nicht vom Dienst freigestellt worden.

Die Razzia während der Wiesn 2018 führte letztlich auch dazu, dass der Chef einer Reinigungsfirma verurteilt wurde, unter anderem weil er Steuern und Sozialabgaben hinterzogen hatte. Auch gegen den Wirt wurde ermittelt; eine Beteiligung an den Machenschaften konnte ihm aber nicht nachgewiesen werden, das Verfahren wurde eingestellt. Ob er vielleicht Beweismittel verschwinden ließ, weil er ja von dem Polizisten vor der Razzia gewarnt worden war, lässt sich nicht mehr feststellen. Der Beamte bekam einen Strafbefehl. Umfassende Ermittlungen hätten keinen Hinweis darauf ergeben, dass der Polizist für seine Warnung an den Wirt eine Gegenleistung erhalten habe, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

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