Süddeutsche Zeitung

Amtsgericht:Wiesnkellner bedrängen vermeintlichen Wildbiesler

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Von Andreas Salch

Zu einem der Geheimnisse der Wiesn gehört, was Bedienungen verdienen. Es sollen schon einige Tausend Euro sein, die bei der 16-tägigen Schufterei rausspringen. Allerdings scheint es auch Bedienungen zu geben, die ihr Einkommen abseits des Trubels in den Zelten aufbessern wollen, wie ein Urteil eines Schöffengerichts am Amtsgericht München zeigt.

Dort mussten sich zwei Brüder verantworten, die als Kellner einen vermeintlichen Wildbiesler bedrängten und abkassieren wollten. Das ging nicht gut aus. Das Amtsgericht verurteilte den älteren der beiden Brüder wegen versuchter räuberischer Erpressung mit Körperverletzung, den jüngern wegen Beihilfe. Die Höhe der verhängten Geldstrafen beträgt 4500 beziehungsweise 3500 Euro.

Am Abend des 27. September vergangenen Jahres gegen 23 Uhr waren den Angeklagten zwei Männer im Außenbereich eines Wiesn-Zeltes aufgefallen. Einer von ihnen war gerade dabei sich zu erleichtern. Das spätere Opfer stand in unmittelbarer Nähe jenes Mannes und rauchte. Die Angeklagten fragten den Raucher, ob er den Wildbiesler kenne und ob auch er unerlaubterweise im Außenbereich uriniert habe.

Der ältere Bruder, ein 25-jähriger Münchner, verlangte daraufhin kurz entschlossen 100 Euro von dem Raucher und wurde gewalttätig. In einem Seitenraum des Zeltes drückte er ihn an eine Wand. Außerdem schlug er ihm zweimal mit der flachen Hand ins Gesicht. Der jüngere Bruder bedrängte den Raucher, indem er zu ihm sagte, er solle doch schon zugeben, dass auch er wild gebieselt habe. Das Opfer aber weigerte sich zu zahlen.

Vor dem Amtsgericht zeigten sich die Bedienungen reumütig und räumten zerknirscht ihre Tat ein. Als Wiedergutmachung hatte jeder 300 Euro in bar für das Opfer mitgebracht. Der ältere der beiden sagte: "Es ist schade, dass der Geschädigte heute nicht da ist. Ich hätte mich gern bei ihm entschuldigt. Ich bin seit zwölf Jahren jedes Jahr auf der Wiesn. An dem Abend habe ich schlecht reagiert."

Dies stimmte den Vorsitzenden Richter milde. Er gestand den Übeltätern unter anderem zu, dass ihre Tat "nicht von langer Hand geplant war" und dass es sich um ein "situatives Geschehen" gehandelt habe. Zudem sei der Betrag in Höhe von 100 Euro, den die Angeklagten ihrem Opfer abnehmen wollten, eher gering. Zu Lasten der Kellner wertete das Gericht, dass sie den arglosen Raucher in Überzahl bedrängten. Die Urteile (Az. 843 Ls 235 Js 218302/18) sind rechtskräftig und die angeklagten Kellner damit wohl den Großteil ihres Wiesn-Verdienstes 2018 wieder los.

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Quelle:
SZ vom 30.07.2019
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