Süddeutsche Zeitung

Amtsgericht:Münchner Neonazi wehrt sich gegen Urteil

Wegen Plakaten mit der Aufschrift "Hängt die Grünen" soll Karl-Heinz Statzberger sechs Monate ins Gefängnis. Sein Anwalt hat nun Rechtsmittel eingelegt.

Der Prozess gegen den verurteilten Münchner Neonazi Karl-Heinz Statzberger wegen Plakaten mit der Aufschrift "Hängt die Grünen" geht vermutlich in eine zweite Runde. Der Verteidiger des 42-Jährigen habe Rechtsmittel eingelegt, teilte das Amtsgericht München am Freitag auf Anfrage mit. Das Gericht hatte Statzberger am Dienstag der Volksverhetzung und des Aufrufs zum Totschlag für schuldig befunden und zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt.

Um welches Rechtsmittel es sich handelt, ist nach Angaben des Gerichts noch unklar. Möglich sind eine Berufung oder eine sogenannte Sprungrevision. Mit einer Sprungrevision kann unter bestimmten Voraussetzungen die Berufungsinstanz übersprungen und direkt das Oberlandesgericht befasst werden.

Die Plakate waren im September 2021 während des Bundestagswahlkampfes in München sowie in Roding und Cham in der Oberpfalz aufgetaucht. Die Polizei hängte die Plakate daraufhin ab. Auch in Sachsen hatten die Plakate für Wirbel gesorgt. Nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Chemnitz durften sie in Zwickau zunächst hängen bleiben. Nach einer Beschwerde der Stadt mussten sie nach einer Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts dann aber doch entfernt werden.

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