Süddeutsche Zeitung

Prozess in München:Rabiater Flohmarktdieb verurteilt

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Ein 58-Jähriger stiehlt an einem Stand in Neuperlach eine Herrenarmbanduhr und greift anschließend Menschen an, die sich ihm in den Weg stellen.

Ein Automechaniker hat auf einem Flohmarkt in Neuperlach einen unbeobachteten Moment dazu genutzt, an einem Stand eine Herrenarmbanduhr zu stehlen. Gelohnt hat sich das für ihn nicht. Denn für die Tat im August vergangenen Jahres ist der 58-Jährige jetzt vor einem Schöffengericht am Amtsgericht München unter anderem wegen räuberischen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Die Armbanduhr hatte gerade mal einen Wert von rund 100 Euro.

Einem aufmerksamen Verkäufer am Nachbarstand war der Diebstahl aufgefallen. Er lief dem 58-Jährigen hinterher, hielt ihn fest und stellte ihn zur Rede. Doch der Automechaniker begann nach dem Verkäufer zu treten, riss sich los und floh. Danach wurde der ertappte Dieb noch rabiater. Als eine Parkplatzwächterin, die durch lautes Rufen anderer Flohmarktbesucher auf den 58-Jährigen aufmerksam gemacht worden war, sich ihm in den Weg stellte, stieß er sie um.

Kurz darauf gelang es anderen Passanten, den Automechaniker festzuhalten. Die Uhr hatte er aber nicht mehr bei sich. Eine alarmierte Streife der Polizei forderte deshalb einen Diensthund an. Als dieser die Fluchtstrecke des Diebes ablief, fand er die gestohlene Uhr schließlich in einem Gebüsch.

In der Verhandlung vor dem Schöffengericht zeigte der Automechaniker Reue. Über seine Verteidigerin ließ er erklären, dass er die Tat einräume und ihm die ganze Sache leid tue. Den Entschluss, die Armbahnuhr zu stehlen, habe er spontan gefasst. Außerdem habe er nicht die Absicht gehabt, die Parkplatzwächterin zu verletzen.

Der Vorsitzende Richter glaubte dem Automechaniker und verwies darauf, dass der Wert der Armbanduhr ja nicht "übermäßig hoch" gewesen sei. Darüber hinaus seien bei der Parkplatzwächterin "keine bleibenden oder erheblichen Verletzungen" entstanden. Zu Lasten des 58-Jährigen wertete das Gericht jedoch, dass er nach den Tritten auf den Verkäufer, der ihn zunächst verfolgt hatte, "nicht von seinem Tun abgelassen" habe. Da der Automechaniker in "gesicherten sozialen und finanziellen Verhältnissen" lebe und keines der Opfer dauerhafte gesundheitliche Schäden davongetragen habe, lägen "besondere Umstände vor", die eine Strafaussetzung zur Bewährung rechtfertigen, so das Gericht. Das Urteil ist rechtskräftig. (Az. 857 Ls 275 Js 176855/21)

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