Süddeutsche Zeitung

Urteil gegen Ultras:Folgenschwerer Fahnenraub nach einem Fußballspiel

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Von Kai Blum

Wenn es um Zaunfahnen geht, verstehen überzeugte Fußballfans keinen Spaß. Eine Aktion von fünf jungen Männern aus der Ultra-Szene endete nun mit einer Verurteilung: Nach der Regionalligapartie zwischen den zweiten Mannschaften der Spielvereinigung Greuther Fürth und des FC Bayern München im November 2017 verfolgten die Anhänger des 1. FC Nürnberg einen 43-jährigen FC-Bayern-Fan bis nach München, um ihm ein großes Banner seines Fanclubs zu entwenden. Dabei verletzten sie ihn und seine Nachbarin. Vor dem Amtsgericht München waren die Männer nun geständig. Neben einem Stadionverbot von einem Jahr wurden sie wegen Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen schuldig gesprochen. Zwei Mittäter wurden bereits in einem früheren Verfahren verurteilt.

Die drei Beschuldigten Florian R., Pascal A. und Elia B. sind Anhänger der Ultra-Szene des 1. FC Nürnberg und beobachteten mit zwei weiteren Männern nach Spielende der Regionalligapartie, wie der Geschädigte und Nebenkläger, R., eine große Zaunfahne einrollte und diese im Rucksack verstaute. Die Angeklagten fassten im Stadion den Plan, R. zu verfolgen und den Rucksack zu entwenden. Die Zaunfahne hat einen Sachwert von etwa 250 Euro; in Ultra-Kreisen dienen gestohlene Exemplare von gegnerischen Mannschaften als Trophäe und werden zur Provokation eingesetzt. Nach einer etwa fünfstündigen Fahrt mit Zwischenstopp am Flughafen, bei dem die Nachbarin von R. zustieg, kam es in der Nähe des Wohnhauses der Opfer zum Übergriff: R. musste mehrere Faustschläge gegen den Kopf und Tritte gegen das Knie hinnehmen, während seine Nachbarin, die keine Verbindung zum Fanclub hat, stürzte und Schürfwunden, Blutergüsse und Prellungen erlitt.

Die Opfer leiden noch heute an den mentalen Spätfolgen des Überfalls, wie die 59-jährige Nebenklägerin im Verhandlungssaal sagte. Die drei jungen Männer, die zum Tatzeitpunkt 22, 21 und 18 Jahre alt waren, zeigten sich vor Gericht geständig und räumten ihre Schuld ein. Sie baten die Opfer um Entschuldigung und sagten, sie sammelten Schmerzensgeld sowie einen Gutschein zur Herstellung einer neuen Fahne. Der Verteidiger von Florian R. sagte, sein Mandant habe verstanden, dass dies kein dummer Scherz, sondern eine schwere Straftat gewesen sei. "Er hat das Unrecht dieser Sache verinnerlicht". Die weiteren Beschuldigten schlossen sich dem an.

Die Geschädigten wollten diese Entschuldigung jedoch nicht annehmen, solange die Zaunfahne nicht wieder zurückgegeben wird. Wo sie sich befindet, wollten oder konnten die Beschuldigten nicht sagen. Es handle sich um einen folgenschweren, hinterlistigen Überfall, da die Opfer über fünf Stunden mit zwei Fahrzeugen verfolgt wurden, so die Richterin.

Das Gericht stimmte mit dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß nahezu überein und verurteilte die älteren Angeklagten Florian R. und Pascal A. zu je einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Elia B. wurde aufgrund seines jüngeren Alters zu einem Dauerarrest von einer Woche verurteilt. Die Kosten für das Verfahren tragen Florian R. und Pascal A. Außerdem verkündete die Richterin für die Verurteilten ein Stadionverbot von einem Jahr bei den Vereinen 1. FC Nürnberg, FC Bayern München, TSV 1860 München und SpVgg Greuther Fürth.

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Quelle:
SZ vom 18.12.2019
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