Süddeutsche Zeitung

Fasangarten:In der Grauzone

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Weil der Eigentümer großflächig umbaut, steht in der Amisiedlung seit 2013 Wohnraum leer. Die Linke gibt dem Sozialreferat eine Mitschuld, aber dort heißt es, ein Bußgeld sei nicht möglich. Jetzt ist die Rechtsaufsicht gefragt

Von Hubert Grundner, Fasangarten

Immer wieder hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) in der Vergangenheit den Leerstand von Wohnungen in der Amisiedlung mit bevorstehenden Sanierungen beziehungsweise dem Abriss und Neubau ganzer Wohnblöcke erklärt. Ein Vorgehen, das vom zuständigen Sozialreferat als "gerechtfertigte Zweckentfremdung" akzeptiert wurde. Doch damit will sich die Stadtratsfraktion von Die Linke/Die Partei nicht länger zufriedengeben und hat deshalb jetzt die Rechtsaufsicht eingeschaltet.

Seit 2013 sei der Wohnungsleerstand in der Siedlung am Perlacher Forst - im Volksmund meist Amisiedlung genannt - der Stadt bekannt, heißt es in einem Schreiben der Linken. Und weiter: "In den Gebäuden der Bima stehen mehr als 30 Wohnungen leer. Sieben Jahre Leerstand hatten bislang keine Konsequenzen für den Eigentümer." In Zeiten von Wohnungsnot und Mietenwahnsinn sei ein solcher Zustand nicht hinzunehmen, kritisieren sie.

Die Linke-Fraktion hat sich deshalb an die Rechtsanwältin und ehemalige SPD-Landtagsabgeordnete Adelheid Rupp gewandt. Ein von ihr verfasstes Rechtsgutachten soll demnach die Mitschuld des Sozialreferates am Leerstand in der Amisiedlung offenbaren: "Von Seiten des Sozialreferats wurde über Jahre hinweg hingenommen, dass trotz der prekären Wohnraumsituation in München keine konkreten Maßnahmen gegen die Bima ergriffen wurden." Noch immer spreche die Stadt von einem "gerechtfertigten Leerstand".

Die Stadtratsfraktion Die Linke/Die Partei habe deshalb die Regierung von Oberbayern als Rechtsaufsicht der Landeshauptstadt eingeschaltet, um gegen den Wohnungsleerstand vorzugehen. So soll zunächst das Ruhen des Bußgeldverfahrens durch die Stadt wieder aufgehoben werden. Falls die Stadt dem nicht nachkomme, werde um die Ersatzvornahme der Bezirksregierung auf Fortsetzung des Bußgeldverfahrens gebeten.

Dazu erklärt der Vorsitzende der vier Köpfe zählenden Fraktion, Stefan Jagel: "Es ist unverständlich, wie sich die Stadt so lange an der Nase rumführen lässt. Spätestens 2017, nach Ablehnung der Bauvoranfrage, hätte die Stadt tätig werden müssen. Dass erst 2019 aufgrund unserer Anfrage ein Bußgeldverfahren eingeleitet wurde, muss als schuldhaftes Zögern des Sozialreferates geahndet werden." Jahrelanges Zuschauen bei Leerstand und das Nicht-Ergreifen von Maßnahmen dagegen sei ein Skandal. Die Verantwortung für diese Schlamperei müsse, so Jagel, Sozialreferentin Dorothee Schiwy übernehmen. Anhaltender Leerstand dürfe in München nicht geduldet werden. Jagel fordert deshalb: "Hier muss konsequent eingeschritten werden, um dies zu unterbinden."

Mit vergleichbaren Vorwürfen an die Adresse des Sozialreferats hatte die Abendzeitung am Freitag aufgewartet. Das Boulevardblatt wirft der Behörde vor, im Zusammenhang mit Leerständen in der Amisiedlung untätig gewesen zu sein. Diese Vorwürfe weist das Sozialreferat seinerseits "entschieden zurück". Sozialreferentin Dorothee Schiwy (SPD): "Wir haben alle rechtlichen Möglichkeiten, eine Beschleunigung der Baumaßnahmen und damit eine schnellere Beendigung der Leerstände herbeizuführen, ausgeschöpft. Derzeit sind die Leerstände im Sinne der zweckentfremdungsrechtlichen Vorschriften leider gerechtfertigt. Die öffentliche Hand, zu der ich auch die Bima zähle, sollte allerdings aus meiner Sicht Vorbild für den privaten Wohnungssektor sein." Es dürfe nicht der Anschein bestehen, die Leerstände nicht mit den nötigen Anstrengungen beenden zu wollen. Schiwy hat, wie sie mitteilt, erst im April dieses Jahres mit einem Brief dringend an die Bima appelliert, die notwendigen Gespräche und Planungen für die Siedlung mit höchster Priorität zu behandeln und zeitnah abzuschließen. Die Sozialreferentin sagt jedenfalls: "Ich persönlich finde Leerstand in München unerträglich."

Wie die Pressestelle ihrer Behörde erklärt, bestehen die derzeitigen Leerstände in der ehemaligen Amisiedlung seit der ersten Jahreshälfte 2019. Allerdings hätte es seit 2013 immer wieder Leerstände gegeben auf Grund von Baumaßnahmen wie Abbruch und Neubau, Umbau, Aufstockung und Modernisierungen in dem gesamten Areal. Diese Wohnungen seien inzwischen − nach Abschluss der Arbeiten − wieder bewohnt. Genau vor diesem Hintergrund sei die Ahndung nach zweckentfremdungsrechtlichen Regelungen nicht möglich, da es sich nicht um dauerhafte unberechtigte Leerstände handele, sondern immer wieder andere Wohnungen betroffen seien. Das Sozialreferat war nach eigenen Angaben von Anfang an im Kontakt mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und dringe regelmäßig darauf, die notwendigen Baumaßnahmen möglichst schnell auszuführen, damit der dringend benötigte Wohnraum so schnell wie möglich wieder zur Verfügung steht.

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SZ vom 08.09.2020
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