Süddeutsche Zeitung

Verwaltungsgericht München:"Ich möchte nicht als Verbrecher oder Steuersünder in Rente gehen"

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Edmund Radlinger kämpft um seinen guten Ruf. Der ehemalige Vorsitzende des Münchner-Schausteller-Vereins klagt gegen die Landeshauptstadt, weil ihm die Ausübung eines Gewerbes untersagt werden soll.

Von Andreas Salch

Der langjährige Vorsitzende des Münchner-Schausteller-Vereins, Edmund Radlinger, kämpft derzeit gleich an mehreren Fronten vor Gericht um seinen guten Ruf. Erst vor knapp vier Wochen hatte das Amtsgericht München ihn wegen Steuerhinterziehung zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren sowie zu einer Geldstrafe verurteilt. Das will der 70-Jährige jedoch nicht auf sich sitzen lassen. "Ich möchte nicht als Verbrecher oder Steuersünder in Rente gehen", sagte der ehemalige Schausteller-Chef am Dienstag in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht München.

In dem Prozess klagt Radlinger gegen einen Bescheid der Landeshauptstadt, in dem ihm die Ausübung seines Gewerbes untersagt wird. Die Maßnahme begründete die Behörde unter anderem damit, dass der 70-Jährige nicht bei der Begleichung seiner Steuerschulden mitwirke. Derzeit ist Radlinger nurmehr noch Geschäftsführer einer GmbH.

Sein Anwalt nutzte die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht, um massive Kritik an dem Vorgehen der Landeshauptstadt zu üben. Mit der Gewerbeuntersagung habe die Behörde gleich die "Bazooka ausgepackt", lautete einer seiner Vorwürfe. Sein Mandant habe bereits vor Erlass des Bescheids am 22. Januar vergangenen Jahres 130 000 Euro und später weitere 20 000 Euro bezahlt. Die Schuldenaufstellung in dem Bescheid sei "definitiv nicht aktuell".

Überdies kritisierte der Anwalt den "Umfang" der Gewerbeuntersagung als sehr weitreichend. Radlinger wird damit nicht nur die Ausübung jedes einzelnen Gewerbes untersagt, sondern auch die Vertretungsberechtigung etwa in einer GmbH. Dafür brauche es eine Begründung in dem Bescheid, die das "alles trägt", monierte der Anwalt des 70-Jährigen.

Die Landeshauptstadt geht von Steuerrückständen in Höhe von 1 059 822 Euro aus. Radlinger betonte, er befände sich in Gesprächen mit dem Finanzamt, in denen es um einen Vergleich gehe. Seine Steuerschuld sei geringer, als ihm vorgeworfen werde. Er sei bereit das zu bezahlen, was er noch bezahlen müsse. Doch das könne er nur, wenn er sein Gewerbe in einem bestimmten Maße noch ausüben dürfe. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts steht noch aus.

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