Süddeutsche Zeitung

Abschiebung verhindert:Duldung für Pflege-Azubi bis Ende August gesichert

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Daniel M. darf in Deutschland bleiben und mit seiner Ausbildung beim Altenheimträger Münchenstift weitermachen. Wie es danach weitergeht, ist offen.

Von Ekaterina Kel

Um kurz vor acht Uhr abends war Daniel M. am Montagabend wieder auf freiem Fuß. Sein Personalbetreuer vom Altenheimträger Münchenstift, David Strobel, hat ihn persönlich in Empfang genommen, wie er am Dienstagmorgen am Telefon erzählt. "Er hat es nicht sofort realisiert", sagt Strobel. Seine Stimme klingt erleichtert.

Bis zum frühen Montagabend hatte es noch so ausgesehen, dass M., ein Flüchtling aus der Demokratischen Republik Kongo, in der Nacht auf Dienstag in sein Heimatland abgeschoben wird. Dies wurde ihm am vergangenen Freitag bei einem vermeintlich regulären Termin in der zuständigen Ausländerbehörde Neuburg-Schrobenhausen mitgeteilt, danach wurde er einem Amtsrichter vorgeführt und inhaftiert. Und das, obwohl er gerade eine Ausbildung zum Pflegefachhelfer in einem Pflegeheim absolviert.

Münchenstift-Geschäftsführerin Renate Binder zeigte sich "fassungslos" und appellierte an die Verantwortlichen, die Abschiebung zu stoppen. Binnen eines Tages baute sich der politische Druck dermaßen auf, dass der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) einlenkte. Am Montagabend kam die Mitteilung, er habe entschieden, dass der Flüchtling "noch eine Chance bekommt und aktuell nicht abgeschoben wird".

Als er freikam, lagen drei Tage in Abschiebehaft hinter ihm, allein, mit tausenden Fragen. "Er war von dem Wochenende stark belastet, hat nicht geschlafen und hatte große Angst, zurückzugehen", berichtet Strobel. Nun gelte es, sich von den Erlebnissen zu erholen, sagt der Betreuer. Daniel M. sei wieder bei sich zu Hause in der Wohnung in München. In den kommenden Tagen werde man gemeinsam mit dem Anwalt schauen, was getan werden muss, damit die Bleibeperspektive für M. "rechtlich wasserdicht" sei.

Das bayerische Innenministerium teilt auf Nachfrage mit, dass die zuständige Ausländerbehörde M. eine Duldung und eine Beschäftigungserlaubnis zur Fortsetzung seiner Ausbildung bis 31. August 2024 erteilen werde, solange gilt der Ausbildungsvertrag. Im Hinblick auf die Bleibeperspektive danach werde die Behörde zeitnah mit ihm sprechen. Diese hängt auch davon ab, ob er nach der einjährigen Helferausbildung mit der dreijährigen Ausbildung zur Pflegefachkraft weitermachen kann.

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