Süddeutsche Zeitung

Neubiberg:Investment-Firma kann wachsen

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Die Encavis Asset Management AG baut auf Investitionen in Erneuerbare Energien und erhält neue Bleibe in Neubiberg.

Von Daniela Bode, Neubiberg

Auf das Parkhaus an der Prof.-Messerschmitt-Straße 3 in Neubiberg werden drei Stockwerke gesetzt. Dort wird die Encavis Asset Management AG, ein führender europäischer Produzent von Strom aus erneuerbaren Energien, ihre neue Zentrale einrichten. Um die Firma am Ort zu halten, schafft die Gemeinde für den Eigentümer des Grundstücks mehr Baurecht, als es der bisherige Bebauungsplan erlaubte. Voriges Jahr hatte der Gemeinderat bereits einen Grundsatzbeschluss dazu gefasst, nun hat der Planungsausschuss die entsprechende Änderung des Bebauungsplans beschlossen, um die städtebauliche Entwicklung dort zu steuern. Endgültig entscheidet der Gemeinderat.

Derzeit sitzt die Encavis in einem Bürogebäude in der Prof.-Messerschmitt-Straße 3. Da ihr der Platz dort zu klein wird und sie wächst, möchte sie in das dreistöckige Bürogebäude auf dem Parkdeck einziehen. Diese Nachverdichtung ermöglicht der geänderte Bebauungsplan. Zudem verfolgt der Grundstückseigentümer die Absicht, anstelle des Gebäudes, in dem die Firma Encavis aktuell residiert, einmal neu zu bauen. Das Areal ist als Mischgebiet festgelegt, es ist also sowohl eine Bebauung mit Wohnungen als auch mit Büros möglich. Die Wohnbebauung im westlichen Teil des Grundstücks soll bleiben.

Auf dem Dach des geplanten dreistöckigen Bürogebäudes über dem Parkdeck soll eine Photovoltaikanlage entstehen, das Dach selbst begrünt werden. Zu dem Zweck wird die Photovoltaikanlage aufgeständert. Die Sorge aus dem Gremium, dass dadurch eine Verschattung umliegender Gebäude entstehen könnte, konnte eine Mitarbeiterin des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum München ausräumen, die den Bebauungsplan erläuterte. Winkel und Abstände seien so bemessen, dass eine Verschattung von Nachbarhäusern ausgeschlossen sei. Eine weitere Regelung im geänderten Bebauungsplan: Private Grünflächen und sonstige unbebaute Grundstücksflächen sollen artenreich begrünt und mit standortgerechten Bäumen bepflanzt werden.

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