Süddeutsche Zeitung

Anschlussstelle Aschheim/Ismaning:Landrat soll aufklären

Hat das Landratsamt Druck auf die Autobahndirektion Südbayern ausgeübt. Diese Frage soll Landrat Chrisoph Göbel in der Affäre um die Kostenexplosion bei der Autobahnausfahrt beantworten, fordern die Grünen.

Von Martin Mühlfenzl, Landkreis

Die Kostenexplosion bei der Anschlussstelle Aschheim/Ismaning an der A 99 schlägt weiter hohe Wellen. Markus Büchler, stellvertretender Fraktionschef der Grünen im Kreistag, sieht Landrat Christoph Göbel (CSU) in der Pflicht, offene Fragen zu beantworten. Hintergrund ist die Aussage von Josef Seebacher, Pressesprecher der Autobahndirektion Südbayern, der in der Süddeutschen Zeitung betont hatte, die Gemeinden und der Landkreis hätten auf die Autobahndirektion "Druck" ausgeübt, um die Verlegung und den Neubau der Anschlussstelle schnellstmöglich durchzuziehen. Zuvor hatte die Autobahndirektion Göbel darüber informiert, dass der Bau statt der zunächst veranschlagten 25,4 Millionen Euro nunmehr 44,5 Millionen Euro kosten werde.

"Die Aussage des Pressesprechers der Autobahndirektion hat politisch hohes Gewicht", lässt Markus Büchler verlautbaren. "Es geht um die Frage, wer für die Kostensteigerung gerade stehen muss." Seine Fraktion hat in einem Antrag den Ausstieg des Kreises aus der Finanzierung gefordert. Darüber hinaus erhoffen sich die Grünen Antworten auf die Frage, ob das Landratsamt und die Gemeinden Aschheim und Ismaning tatsächlich Druck auf die Autobahndirektion ausgeübt haben. An Göbel gewandt sagt Büchler, der Landrat müsse klären, ob es durch seine Behörde Beeinflussungen der Planungen gegeben habe - und ob diese Kostensteigerungen zur Folge hatten. Auch müsse der Landrat bei den Gemeinden nachfragen, in welcher Weise diese Druck ausgeübt haben.

Sollte es Sonderwünsche der Gemeinden gegeben haben, müssten diese finanziell auf die Kommunen umgelegt werden. Würden alle Vorwürfe ausgeräumt, betont Büchler, stehe die Autobahndirektion "in voller Verantwortung" für die Mehrkosten.

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Quelle:
SZ vom 04.04.2015
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