Süddeutsche Zeitung

Höhenkirchen-Siegertsbrunn:Wohnungen für alle Erzieher

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Gemeinde öffnet Bestand für Personal anderer Träger

Von Bernhard Lohr, Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Auch die freien Träger von Kindertagesstätten in Höhenkirchen-Siegertsbrunn sollen Personal künftig mit der Aussicht auf eine günstige Wohnung locken können. Der Gemeinderat stimmte einem Antrag der Elternbeiräte von neun Einrichtungen sowie des Arbeitskreises Kind und Familie grundsätzlich zu, von der Kommune geschaffenen günstigen Wohnraum nicht nur Erziehern des Gemeindekindergartens anzubieten. Als nächstes wird das Rathaus einen Vergabekatalog für die begehrten Wohnungen erarbeiten.

Als eines der schlagendsten Argumente, um Erzieher oder Kinderpfleger für eine Anstellung zu gewinnen, gilt eine Dienstwohnung, deren Mietkosten nicht gleich das gesamte Gehalt auffressen. Die Gemeinde hat einige solcher Wohnungen und stellt gerade an der Sportplatzstraße Ecke Münchner Straße mit Unterstützung aus dem Kommunalen Wohnraumförderprogramm des Freistaats einen Gemeindebau hin. In den voraussichtlich Ende 2020 fertig werdenden 14 Wohnungen sollten nach ersten Überlegungen der Gemeinde außer Mitarbeitern im gemeindlichen Kindergarten auch Beschäftigte des Bauhofs oder des Rathauses unterkommen. Mittlerweile hat man sich auch wegen des Antrags der Elternbeiräte intensiver mit dem Thema befasst und den Kreis der Personen, die profitieren sollen, deutlich erweitert. In einer von der Verwaltung aufgestellten Liste, die letztens als zentraler Bestandteil der Vergabekriterien dem Gemeinderat vorgelegt wurde, werden auch Mitarbeiter des Seniorenzentrums, des Wasserwerks sowie ehrenamtlich Tätige wie etwa von Feuerwehr und Rettungsdienst genannt. Außerdem sollen, wie im Antrag gefordert, Mitarbeiter sozialer Einrichtungen unterschiedlicher Träger profitieren.

Während der Gemeinderat dem Antrag der Elternbeiräte zustimmte, wollten die Mitglieder die Frage nach den Kriterien für die Vergabe der Wohnungen nicht sofort entscheiden. Mindy Konwitschny (SPD) empfahl, erst bei den Nachbarn in Neubiberg nachzufragen, wie diese das gelöst hätten. Dies soll nun geschehen. Peter Guggenberger (CSU) fragte, ob die Gemeinde als Hauseigentümer ohne weiteres an Caritas-Mitarbeiter Wohnungen abgeben könne. Wer garantiere, dass diese auszögen, wenn sie nicht mehr für die Einrichtung in Höhenkirchen-Siegertsbrunn arbeiteten? Es stellten sich auch juristische Fragen, die zu klären seien.

Die Rathausverwaltung empfiehlt, keine Grenze bei den Einkünften in den Kriterienkatalog aufzunehmen. Manchmal würden auch stellvertretende Einrichtungsleitungen gesucht, die etwas mehr verdienten, aber trotzdem Schwierigkeiten auf dem lokalen Mietmarkt hätten. Auch das Bestehen der Probezeit soll nicht zur Bedingung für den Bezug einer Wohnung gemacht werden. Schließlich wolle man ja schon in der Bewerbungsphase mit dem Wohnraum Mitarbeiter zum Kommen bewegen.

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Quelle:
SZ vom 20.09.2019
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