Süddeutsche Zeitung

Höhenkirchen-Siegertsbrunn:Vereine müssen für Sportanlagen zahlen

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Gemeinde Höhenkirchen verlangt künftig Gebühren für Sportplätze.

Von Antonia Hofmann, Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Vereine leisten einen wertvollen Beitrag zur Gesellschaft - darüber ist man sich auch in Höhenkirchen-Siegertsbrunn einig. Umso schwerer haben sich die Gemeinderäte mit ihrer Entscheidung getan, als über eine mögliche Gebührenerhebung für die gemeindlichen Sportanlagen diskutiert wurde.

Am Ende stimmte die Mehrheit aber für eine erste Benutzungsgebühr. "Die Vereine machen viel Jugend- und Erwachsenenarbeit, sie tragen zur körperlichen Fitness der Gesellschaft bei", der Respekt davor sei wichtig, sagte Ulrich Bug (Unabhängige Bürger). Aber auch die Vereine sollten Respekt vor Gemeindeeigentum haben, mahnte er.

"Warum sollten Sportler zahlen, andere aber nicht?", fragte hingegen Peter Guggenberger (CSU). Die Gemeinde stellt beispielsweise auch Räume im Rathaus, die Mehrzweckhalle oder den Keller im Seniorenzentrum für verschiedene Gruppen zur Verfügung. Herbert Reisnecker (SPD) betonte, dass Vereine beispielsweise Integrationsarbeit und Brauchtumspflege leisteten. Sie würden der Gemeinde Geld sparen. Gebühren von ihnen zu verlangen, sah er eher kritisch.

Die Bürgermeisterin will ein neues Bewusstsein schaffen

Bürgermeisterin Ursula Mayer (CSU) sprach von einem Spareffekt. Man würde dann beispielsweise eher darauf achten, das Licht nicht brennen zu lassen. Bei den Vereinen könne man mit den Gebühren ein Bewusstsein dafür schaffen. Sie hätten es dann selbst in der Hand, die Kosten für die Benutzung zu minimieren. Auch die Zweite Bürgermeisterin Mindy Konwitschny (SPD) sprach sich für eine Gebührenerhebung aus: "Es ist nicht unsere Aufgabe als Kommune, die Plätze umsonst nutzen zu lassen."

Die Mehrheit stimmte am Ende zu, allerdings erst einmal nur für die Anlage an der Sportplatzstraße. Der Kunstrasen der neuen Hockeyfelder dort werde im Unterhalt erhebliche Kosten verursachen, hatte Mayer zuvor gesagt. Das Gremium votierte einstimmig dafür, die Gebührenerhebung privatrechtlich und nicht in einer Satzung zu regeln. So kann die Gemeinde unterschiedliche Beiträge für verschiedene Gruppierungen festlegen. Der Beschluss gilt vier Jahre.

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Quelle:
SZ vom 10.10.2016
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