Süddeutsche Zeitung

Ehrenbürger:Eine Nadel für Murken

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Ottobrunn ändert die Regeln für Ehrungen verdienter Bürger

Von Martin Mühlfenzl, Ottobrunn

Bisher ist ein Ottobrunner Ehrenbürger als solcher nicht zu erkennen. Jan Murken etwa, der allseits bekannte Leiter des König-Otto-Museums, hat zwar eine Ehrenbürger-Urkunde erhalten - aber kein sichtbares Zeichen, das er sich ans Revers heften könnte. Das soll sich ändern. Die Gemeinderäte haben sich vorgenommen, die Regelungen für die Ehrung verdienter Bürger zu überarbeiten.

Ganz so einfach gestaltet sich die Neufassung der "Satzung über die Ehrungen und Auszeichnungen durch die Gemeinde Ottobrunn" allerdings nicht. Das fängt schon bei einfachen Begriffen an. So ist eine "Ehrennadel in Silber" nicht gleichzusetzen mit einer "silbernen Ehrennadel". Den Unterscheid musste auch Grünen-Gemeinderätin Doris Popp lernen, die mit ihrem Antrag auf Änderung der Kriterien den Stein überhaupt erst ins Rollen gebracht hatte. Die "Ehrennadel in Silber" ist als Begriff zu verstehen, die silberne glänzt halt silbern. Und die sollen künftig ohne Abstufungen alle Ottobrunner erhalten, die von Bürgermeister Thomas Loderer (CSU) geehrt werden - mit Ausnahme der Ehrenbürger. Die erhalten eine Nadel, bei der das Gemeindewappen von einem goldenen Rand eingefasst wird.

Ziel von Popps Vorstoß ist indes keine ästhetische Aufwertung der Gemeindeehrungen, sondern eine Vereinfachung. Bisher mussten sich Bürger zwischen 10 und 30 Jahren engagieren, um in den Genuss einer Urkunde, Nadel oder Medaille zu kommen. Das muss sich ändern, da sind sich alle einig, damit auch die Arbeit engagierter Jugendlicher die entsprechende Würdigung erfahren könne. Eine solche Regelung, erinnerte sich SPD-Gemeinderat Konstantin Diederichs in der Hauptausschusssitzung, habe es schon gegeben. Er sei als damaliger Jugendreferent an der Ausformulierung beteiligt gewesen. "Aber irgendwie ist die verschütt gegangen", sagte Diederichs.

Die Gemeinderäte machen sich aber auch Gedanken, wie die Erinnerung über den Tod hinaus Bestand haben kann. Ehrenbürger haben in der Gemeinde auch Anrecht auf ein Ehrengrab. Doch wer soll etwa für die Pflege aufkommen? Die Nachkommen oder die Kommune? Eine Arbeitsgruppe wird sich jetzt mit all den Fragen rund um Ehrungen Gedanken machen. So einfach ist das mit den Auszeichnungen nicht.

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Quelle:
SZ vom 20.10.2017
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