Süddeutsche Zeitung

Berufungsprozess:Justizbeamter wegen Kinderpornografie verurteilt

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Das Urteil gegen einen Mitarbeiter des Landgerichts München, der sich verbotene Fotografien aus dem Internet heruntergeladen hat, wird rechtskräftig.

Von Andreas Salch, München/Fürstenfeldbruck

Über seine berufliche Zukunft macht sich Robert L. (Name geändert) keine Illusionen: Den Rest seiner Beamtenzeit werde er wohl "irgendwo in einem Keller" verbringen, sagt der am Landgericht München I einstmals in gehobener Position tätige Rechtspfleger. Der 42-Jährige ist derzeit vom Dienst freigestellt, weil die Generalstaatsanwaltschaft München ein Verfahren wegen "Sich-Verschaffens kinderpornografischer Schriften" gegen ihn eingeleitet hat. In erster Instanz war der aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck stammende Beamte hierfür zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Gegen diese Entscheidung legten sowohl der 42-Jährige als auch die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht München II Berufung ein, an diesem Dienstag wurde verhandelt.

Robert L. wirkt nervös, als er den Saal B 264 im Strafjustizzentrum betritt. Als Fotoreporter ihn auf der Anklagebank fotografieren, wendet er sich ab. Da er in der Justiz ein "relativ bekanntes Gesicht" sei, sagt der 42-Jährige bei seiner Vernehmung, finde die Generalstaatsanwaltschaft seine Taten "besonders verwerflich". Im Februar 2020 hatten Ermittler der Kriminalpolizei auf dem Laptop in L.'s Wohnung unter anderem 91 kinderpornografische und 34 jugendpornografische Bilddateien gefunden. Darauf zu sehen seien Kinder und Jugendliche in "sexuell konnotierten Positionen", so der Vorsitzende Richter bei der Verlesung des Urteils des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck. Bei dem jüngsten Opfer handelt es sich um ein etwa drei bis vier Jahre altes Mädchen. Das älteste dürfte gerade mal 14 gewesen sein. Alle Opfer seien "besonders abstoßend dargestellt", heißt es im Urteil der ersten Instanz.

Robert L. bedauert "extremst", was passiert sei. Gleichwohl könne er nicht nachvollziehen, wie die Fotos auf seinen Laptop gekommen seien. Es sei nicht seine Absicht gewesen, "kinderpornografisches Material zu erlangen". Er habe diese Bilder als "solche nicht erkannt" und auch nicht angefordert. Sie seien "zwischen den anderen 9000 Fotos", aus dem Bereich der Erwachsenenpornografie, die er gespeichert habe, "drinnen" gewesen. Zu der Zeit, als er sich am Computer Pornografie angesehen habe, habe er sich in einer "absoluten Ausnahmesituation" befunden: in einem "Trennungskrieg" mit seiner damaligen Lebensgefährtin und voller Sorge um seine demente Großmutter. In dieser Phase "brauchte ich Kontakt", erklärt Robert L. dem Vorsitzenden Richter. In Chats habe er immer gefragt, ob seine Partner über 18 seien. Damit er in Stresssituation nicht wieder Pornografie konsumiert, macht der 42-Jährige jetzt eine "systemische Sexualtherapie" - bei einem Heilpraktiker.

Ziel der Berufung der Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht war es, dass Robert L. zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird. Dies hätte in dem noch ausstehenden Disziplinarverfahren unweigerlich zu seiner Entfernung aus dem Beamtenverhältnis geführt. Eine Verschärfung des Urteils, nur weil es sich beim Angeklagten um einen Angestellten im Justizdienst handelt, sei aber "rechtlich nicht haltbar", sagte der Vorsitzende Richter und regte eine "wechselseitige Berufungsrücknahme" an. Robert L. stimmte zu. Ebenso die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Damit tue sie sich jedoch schwer, sagte sie. Das Urteil der ersten Instanz ist somit doch rechtskräftig.

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