Süddeutsche Zeitung

Villa im Herzogpark:Investor siegt, Stadt verliert

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Von Ekkehard Müller-Jentsch

Schlechte Nachricht für die Nachbarn, klarer Punktsieg für den Investor: Die alte Villa an der Kolbergerstraße 5 im Herzogpark darf abgerissen werden, denn das mehr als 90 Jahre alte Gebäude ist kein Baudenkmal. Das Verwaltungsgericht München hat am Dienstag den lange schwelenden Rechtsstreit zwischen dem Immobilienentwickler Stefan Höglmaier und der städtischen Lokalbaukommission zugunsten der Bauträgergesellschaft Euroboden entschieden, deren geschäftsführender Alleingesellschafter der klagende Geschäftsmann ist.

Es dürfte noch einige Wochen dauern, bis das schriftliche Urteil mit detaillierter Begründung vorliegt. Doch schon in der letzten mündlichen Verhandlung am Montag ist klar geworden, wie die Baukammer den Fall sieht: Das Gericht dürfte Zweifel daran haben, dass der zweigeschossige Walmdachbau, der in einem großen Garten steht, 1973 überhaupt zurecht auf die Denkmalliste gesetzt worden ist.

Denn schon bei der Überprüfung dieser Liste 1981 waren den Fachleuten Zweifel gekommen. Diese Frage kann die 8. Kammer aber weitgehend offen lassen: Denn aus Sicht des Gerichts haben die erheblichen Veränderungen und Umbaumaßnahmen in den Jahren 1985/86 auf jeden Fall den Verlust der Denkmaleigenschaften zur Folge gehabt - das wurde bereits im Rahmen der mündlichen Erörterungen deutlich.

Mit anderen Worten: Angesichts der jahrzehntealten Zweifel, ob dieses Gebäude überhaupt schützenswert ist, fallen die späteren Verfremdungen um so stärker ins Gewicht. Das hatte vor allem der vom Gericht beauftrage Sachverständige so gesehen, aber auch die Fachleute des Landesamts für Denkmalpflege. Dass fünf von der klagenden Euroboden vorgelegte Expertisen auch in diese Richtung gehen, wird das Gericht gleichfalls berücksichtigen müssen.

Die Argumentation der Stadt, die zum Schluss der Verhandlung vor allem die städtebaulich-historische Bedeutung in dem Mittelpunkt rücken wollte - Stadtheimatpfleger Gert Goergens sprach gar vom "Prototyp der Herzogpark-Villa" - überzeugte die Kammer nicht.

Dass die Villa gegen die damaligen Bauvorschriften errichtet worden sei, wobei der Bauherr seinerzeit auf viel Baurecht verzichtet hatte, ist für das Gericht weniger eine Frage der Denkmaleigenschaft, als vielmehr "der aktuellen Stadtstruktur und ihrer stadträumlichen Funktion für das Zusammenleben der Menschen", wie die Vorsitzende Marion Pauli-Gerz sagte. Sie betonte auch, dass es aus Sicht des Gerichts zum Thema Denkmalschutz keine Präzedenzfälle gebe, da jeder Fall individuell zu beurteilen sei.

Investor Höglmaier hofft, dass mit diesem Urteil "der Rechtsfrieden wieder hergestellt ist". Er erwarte jetzt, dass die Stadt innerhalb weniger Wochen die längst überfälligen Vorbescheide erteile, damit ein Bauantrag gestellt werden könne. Im kommenden Jahr wolle er dann mit dem Bau beginnen.

Neun neue Einheiten geplant

Geplant sind neun Einheiten zwischen 180 und 500 Quadratmeter mit einer Projektsumme von mindestens 30 Millionen Euro. Die von ihm schon früher einmal thematisierte Schadensersatzklage in Millionenhöhe gegen die Stadt, sagt Höglmaier, sei für ihn "noch nicht vom Tisch".

Thorsten Vogel, Sprecher der Stadtplanung, hielt sich bedeckt: Erst wenn das begründete schriftliche Urteil vorliege, könne gesagt werden, ob es akzeptiert oder ob Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werde.

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Quelle:
SZ vom 22.07.2015
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