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Gräfelfing:Gemeinde siegt im Grabstein-Prozess

Im Rechtsstreit um die Frage, ob ein Grabstein auf dem Gräfelfinger Waldfriedhof stehen darf oder liegen muss, hat die Gemeinde recht bekommen. Das Verwaltungsgericht München hat die Klage eines Gräfelfinger Bürgers abgewiesen, der einen stehenden Grabstein durchsetzen wollte. Das Urteil wurde am Freitagmorgen verkündet. Der Gräfelfinger wollte am Hauptweg im denkmalgeschützten Teil des von Richard Riemerschmid entworfenen Friedhofs einen stehenden Grabstein aufstellen, obwohl laut Satzung nur liegende erlaubt sind. "Ich bin erleichtert, dass der Wunsch des Gemeinderats respektiert wurde, die Riemerschmidsche Gestaltungsidee zu erhalten. Jetzt gilt es, die Satzung auch in Zukunft konsequent anzuwenden, damit unser Waldfriedhof sein besonderes Flair behält", kommentierte Bürgermeisterin Uta Wüst (Interessengemeinschaft Gartenstadt Gräfelfing) das Urteil.

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SZ vom 24.06.2017 / jae
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