Süddeutsche Zeitung

Fußball:Schärfere Regeln im Grünwalder Stadion

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Von Dominik Hutter, München

Die 2015 beschlossene Verschärfung der Grünwalder-Stadionverordnung, mit der die Stadt Ausschreitungen beim "kleinen Derby" verhindern will, hat sich bewährt. Zu diesem Schluss kommen das Polizeipräsidium, das Kreisverwaltungsreferat und das Fanprojekt.

Die Einschränkungen bei Risikospielen bleiben daher in Kraft und werden - wenn auch in geringem Maß - noch weiter verschärft: Künftig sollen zum Geltungsbereich der Verordnung, die das Stadion wie auch die nähere Umgebung umfasst, auch Bahnsteige und Sperrengeschosse der naheliegenden U-Bahnhöfe gehören. Das beschloss der Kreisverwaltungsausschuss des Stadtrats. Bislang galten die Regeln nur in Teilen der Stationen.

Zudem soll die Definition für Risikospiele weiter gefasst werden. Bislang zählten nur die Derbys zwischen den zweiten Mannschaften des FC Bayern und des TSV 1860 dazu. Da aber ein Abstieg der Bundesliga-Löwen in die dritte Liga ebenso möglich erscheint wie ein Aufstieg der aktuell viertklassigen Amateure, gilt nun jedes Match als Risikospiel, das "am Anfang der Saison auf der Homepage der Stadt München veröffentlicht" wird.

Damit besteht die Möglichkeit, bei Bedarf Drittligapartien gegen auswärtige Gegner zu Risikospielen zu erklären. Die Polizei hält dies für sinnvoll, da sich in dieser Spielklasse Mannschaften mit problematischer Fangemeinde befinden wie etwa Hansa Rostock.

Seit 2015 wurden laut Polizei 42 Verstöße gegen die Grünwalder-Stadionverordnung als Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige gebracht. Eigentlich wären es sogar noch sechs mehr gewesen. Beim Derby am 6. April 2014 verzichtete die Polizei jedoch auf eine Ahndung - die Verschärfung war erst kurze Zeit zuvor in Kraft getreten.

Zudem habe es sich um sogenannte Zweitdelikte gehandelt. Sie sechs Täter waren ohnehin wegen schlimmerer Vergehen angezeigt worden, einer wegen gefährlicher Körperverletzung mit einer Bierflasche, zwei wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz und drei wegen Vergehen nach dem Sprengstoffgesetz.

Die Polizei wollte eigentlich mehr

Die Polizei hätte sich noch weitere Verschärfungen der Stadionverordnung gewünscht, etwa ein Verbot sogenannter Passivbewaffnung wie Helme oder Mundschutz und eine längere Gültigkeitsdauer - bislang ist zwei Stunden nach Spielende Schluss mit den rigiden Vorgaben. Dies lehnte Kreisverwaltungsreferent Wilfried Blume-Beyerle mit Verweis auf die Verhältnismäßigkeit aber ab.

Die Grünwalder-Stadionverordnung enthält diverse Paragrafen, die in Fußball-Arenen üblich sind - das Verbot von Waffen und Feuerwerkskörpern etwa sowie das Verbot, Alkohol mitzubringen. Bei "normalen" Partien gilt dies im Stadionbereich, bei Risikospielen auch in der näheren Umgebung. Dann sind zusätzlich Glasflaschen bei Fanmärschen untersagt, die Besucher dürfen sich nicht vermummen und sich nicht "mit anderen zu einem gemeinschaftlichen friedensstörenden Handeln" zusammenschließen.

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Quelle:
SZ vom 15.06.2016
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