Süddeutsche Zeitung

Pandemie:Maskenpflicht auf Brucks Straßen

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Von Samstag an wird im im Stadtzentrum, am Kloster und auf dem Geschwister-Scholl-Platz eine Mund-Nasen-Bedeckung verlangt

Von Andreas Ostermeier, Fürstenfeldbruck

Einwohner und Besucher der Kreisstadt müssen künftig in der Öffentlichkeit Masken tragen. Nach einer Verfügung des Landratsamts vom Donnerstag gilt dies von Samstag an für Teile des Stadtzentrums, des Brucker Westens und am Kloster Fürstenfeld. Zur Begründung verweist die Kreisbehörde darauf, dass die von ihr genannten Bereiche stark frequentiert würden und deshalb der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden könne. Auch sei das Infektionsgeschehen im Landkreis so hoch, heißt es in der Anordnung, dass die Festlegung einer Maskenpflicht an stark frequentierten öffentlichen Plätzen erforderlich sei. Das Landratsamt nennt eine Inzidenzzahl von 139,53 und bezieht sich dabei auf den für Mittwoch vom Landesamt für Gesundheit errechneten Wert. Die Maskenpflicht gilt bis 30. November. Für alle anderen Städte und Gemeinden im Landkreis gibt es keine Maskenpflicht.

Konkret gilt die Maskenpflicht in der Brucker Hauptstraße im Bereich zwischen dem Todesmarsch-Mahnmal und der Amperbrücke sowie im Anschluss für die Münchner Straße bis zur Abzweigung des Stockmeierwegs. Diesen Weg, die Verbindung von Innenstadt zum S-Bahnhof, betrifft das Maskengebot ebenfalls. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt auch für die Schöngeisinger Straße im Bereich zwischen Hauptstraße und dem Einkaufszentrum AEZ. Und auch in der Pucher Straße muss eine Maske getragen werden, und zwar zwischen Aumiller- und Hauptstraße. Im Brucker Westen gilt die Maskenpflicht für den Geschwister-Scholl-Platz, den Kurt-Huber-Ring zwischen der Industriestraße und der Abzweigung zum Techno-Markt-Parkplatz sowie für den Buchenauer Platz zwischen Lärchenstraße und Kurt-Huber-Ring. Betroffen ist auch das Kloster Fürstenfeld, und zwar die Innenbereiche zwischen Stadtsaalgebäude und Kirche sowie die Waaghäuslwiese.

Zur Auswahl der Gebiete, für die die Maskenpflicht gilt, verweist Stephanie Deimhard, stellvertretende Pressesprecherin des Landratsamts, auf die Rückmeldungen aus den Gemeinden und Städten. Demnach hat nur Brucks Oberbürgermeister Erich Raff (CSU) öffentliche Bereiche auf Plätzen und an Straßen benannt, wo aus seiner Sicht Maskenpflicht gelten könnte. Der Stadtverwaltung liegt auch ein Antrag der ÖDP-Fraktion vor, die eine Maskenpflicht für Bereiche fordert, wo sich Menschen treffen und den Mindestabstand nicht einhalten können. Nach den Worten von Deimhard gilt aber bereits jetzt in mehreren Kommunen die Pflicht zum Maskentragen in öffentlichen Bereichen, so an Bahn- und Busbahnhöfen.

Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Fahrer von Autos, Motorrädern, Fahrrädern und E-Scootern. Auch Kinder bis zum Alter von sechs Jahren brauchen in den genannten Bereichen keinen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Ebenso ausgenommen sind Personen, die aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen keine solche Bedeckung tragen können.

Mit der Allgemeinverfügung vom Donnerstag verlängert das Landratsamt auch Regelungen, die ansonsten ausgelaufen wären, so die Pflicht von Asylbewerbern zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen, wenn sie ihre Zimmer verlassen. Weiterhin untersagt ist das Betreten von Asylunterkünften durch Unbefugte. In den Unterkünften dürfen sich nur die Bewohner, Mitarbeiter des Gesundheitsamts oder Personen aufhalten, die regelmäßig auf dem Unterkunftsgelände tätig sind.

Sämtliche Anordnungen, so wird in der Begründung der Verfügung betont, sollen einem effektiven Infektionsschutz dienen, indem sie die Ausbreitung des Coronavirus zeitlich und räumlich verlangsamen. Überdies will die Kreisbehörde in Bruck das Contact Tracing, also die Nachverfolgung von Infektionsketten, aufrecht erhalten. Stecken sich zu viele Menschen gleichzeitig mit dem Virus an, ist die Isolierung infizierter Personen nicht mehr möglich und das Virus kann sich in der Bevölkerung ungehindert ausbreiten.

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SZ vom 13.11.2020
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