Süddeutsche Zeitung

Fritz Wepper als Zeuge vor Gericht:Andalusische Leidenschaft

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Fritz Weppers Ex-Geliebte hat einen stürmischen Reporter verklagt, ihr bei einer Paparazzi-Aktion einen Finger gebrochen zu haben. Auch Wepper muss vor Gericht aussagen - doch die Richterin hält seine Version offenbar für wenig überzeugend.

Von Viktoria Großmann

Hat er zugeschlagen oder nicht? Das Berliner Landgericht hat die Klage der ehemaligen Geliebten von Fritz Wepper gegen einen jungen Reporter der Bild-Zeitung am Donnerstag abgewiesen. Eine Urteilsbegründung steht noch aus. Norman Synek, der Anwalt von Susanne Kellermann, hält die Entscheidung für eine "Überraschung". Eine Klage abzuweisen, sei "eine Frage der Beweiswürdigung". Was Fritz Wepper, der bei dem Vorfall in Málaga dabei gewesen war, am Mittwoch dem Gericht zu sagen hatte, war für die Richterin offenbar wenig überzeugend.

Der Münchner Schauspieler hatte es der Richterin allerdings nicht ganz leicht gemacht. Eigentlich wollte sie nur wissen, ob Wepper nun gesehen oder nur gehört hat, wie der Finger seiner damaligen Geliebten auf die Tischkante prallte. Wepper aber gab zu jeder Aussage auch noch weitschweifige Erklärungen ab, wie es nach den Gesetzen der Logik und allgemeinen Erfahrungswerten hätte sein müssen.

Immerhin, das muss man dem 70-Jährigen zu Gute halten, es ist schon fast drei Jahre her, dass der Schauspieler und seine damals 33 Jahre alte Freundin Susanne Kellermann in jenem Strandlokal auf den jungen Bild-Reporter trafen, der nun der Beklagte ist. Kellermanns Anwalt forderte 8000 Euro Schmerzensgeld. Nach der Begegnung mit dem Reporter habe der linke Zeigefinger Kellermanns rechtwinklig von der Hand abgestanden.

Kurz darauf diagnostizierte ein Arzt einen sogenannten Spiralbruch. Kellermann wurde operiert. Jedoch könne nach einem solchen Bruch nie wieder die ursprüngliche Funktionsfähigkeit des Fingergelenks hergestellt werden, sagte der Anwalt der Klägerin Kellermann. Was umso tragischer sei, als Kellermann nicht nur Kamerafrau, Regisseurin und Schauspielerin, sondern auch "konzertreife Pianistin" sei.

Die Liebe von Kellermann und dem seit Jahrzehnten verheirateten Wepper war im Februar 2010 noch jung und vom Boulevard unentdeckt. Auch der Bild-Reporter war jung - Volontär im zweiten Ausbildungsjahr. Der Auftrag seiner Zeitung lautete, so sagte es sein Kollege in der Verhandlung, Wepper und Kellermann aufzuspüren, zu beobachten, Fotos zu machen, die beiden anzusprechen. Laut den Aussagen vor Gericht taten das die beiden Journalisten aber nicht offen mit Nennung von Namen und Medium, sondern anonym.

Die beiden spürten das Paar im andalusischen Málaga auf. Wepper war für Dreharbeiten an die Mittelmeerküste gereist, Kellermann begleitete ihn. An einem Aussichtspunkt, an dem die beiden sich gegenseitig fotografierten, sprach der Volontär die beiden das erste Mal an. Ob er ein Foto machen dürfe, habe er gefragt, so Wepper. Er, Wepper, habe das abgelehnt, und dem jungen Mann gesagt, er könne Probleme bekommen, wenn er sie nicht in Ruhe lasse.

Der Journalist sei rückwärts von ihnen weggegangen und habe dabei Fotos aus der Hüfte geschossen. Eine Aktion, die sein älterer Kollege, der Fotograf, für völlig unnötig hielt, wie er dem Gericht sagte. "Ich habe ihm gesagt: Ich bin der Fotograf." Der junge Schreiber solle die Kamera im Auto lassen.

Um genau diese Kamera soll es aber im späteren Streit gegangen sein. Die Reporter verfolgten das Paar in ein Restaurant am Strand. "Ich habe die beiden von der gegenüberliegenden Straßenseite und vom Strand aus mit Teleobjektiv fotografiert", erklärte der Fotograf vor Gericht. "Als meine Arbeit getan war, habe ich meinen Kollegen angerufen." Dieser könnte nun hineingehen und sich vorstellen.

Der Kollege tat das. Und fragte Wepper, wie es ihm gehe, wie ihm Málaga gefalle. Als Wepper ihn fortschicken wollte, gab er sich als Bild-Reporter zu erkennen. Susanne Kellermann forderte ihn nun auf, die Kamera herauszugeben und die Bilder zu löschen. Wepper beschreibt es so: "Sie stand auf, streckte ihm die linke Hand entgegen. Der Mann schlug die Hand herunter, von oben nach unten, sodass die Hand auf die Tischplatte knallte." Dann sei der Reporter geflüchtet. Ob Kellermann ihm hintergerannt sei, wollte die Verteidigung wissen. "Ja", sagte Wepper bei der Verhandlung in Berlin. Ob sie ihn erwischt habe? "Das hoffe ich." Gesehen habe er es aber nicht.

Auch der Fotograf hatte sein Teleobjektiv wohl schon eingepackt. Jedenfalls habe er die Szene mit bloßem Auge aus der Ferne beobachtet. Sein Kollege sei plötzlich weggerannt. Erst 20 Minuten später seien beide wieder zusammengetroffen. Das T-Shirt des Kollegen sei zerrissen gewesen, am Hals habe er eine Schramme gehabt. Er sei angegriffen worden. Sie überlegten, zur Polizei zu gehen, ließen es aber bleiben.

Der Anwalt des Beklagten interessierte sich bei der Verhandlung auch für die finanzielle Situation Kellermanns. Er zahle Unterhalt für Kellermann und das gemeinsame Kind, antwortete Wepper. Auf die 8000 Euro Schmerzensgeld sei Kellermann nicht angewiesen, erklärt ihr Anwalt. Dass sie diese Summe nun auch nicht bekommt, will der Anwalt "nicht auf sich beruhen lassen".

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Quelle:
SZ vom 11.01.2013
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