Süddeutsche Zeitung

Landschaftsschutz:Gut für Flora und Fauna

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Ein Unternehmen will eine Halle bei Wang bauen. Der Kreisausschuss erlaubt das, weil zum Ausgleich dafür eine große Fläche ins Landschaftsschutzgebiet "Ampertal im Landkreis Freising" hinzukommt.

Von Peter Becker, Freising/Wang

Was lange währt, wird endlich gut: Seit drei Jahren sind das Freisinger Landratsamt und die Gemeinde Wang dabei, ein etwa ein Hektar großes Grundstück aus dem Landschaftsschutzgebiet "Ampertal im Landkreis Freising" herauszunehmen. Das soll einem Saatgutunternehmen ermöglichen, auf diesem Grundstück eine Halle zu bauen. Und das Staatliche Bauamt könnte endlich die Lücke im Radweg zwischen Moosburg und Mauern schließen. Nach langem Tauziehen haben sich die beteiligten Parteien darauf geeinigt, ein kleineres Grundstück als beabsichtigt aus dem Landschaftsschutzgebiet heraus- und dafür eine Kompensationsfläche von etwa 3,2 Hektar hineinzunehmen. Planungsausschuss und Kreisausschuss haben dem Vorhaben zugestimmt und eine entsprechende Empfehlung an den Kreistag ausgesprochen.

Die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt hatten beim ursprünglichen Antrag moniert, das keine Kompensationsfläche vorgesehen war. Dies würde einen Verbindungskorridor für wandernde Arten sehr einschränken, lautete die Argumentation. Der Planungsausschuss stellte deshalb eine Entscheidung im März des vergangenen Jahres zunächst zurück. Die Verwaltung sollte zunächst weitere Informationen einholen und sich mit der Gemeinde Wang abstimmen.

Der Tapesinger Graben ist jetzt Bestandteil des Landschaftsschutzgebiets

Mit der Hereinnahme der knapp 3,2 Hektar großen Kompensationsfläche ist der Konflikt zu aller Zufriedenheit gelöst. Jörg Steiner von der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt freut sich, dass der Tapesinger Graben mit seinen Gehölzen zu dessen Bestandteil gehört. Das Saatgutunternehmen kann seine Halle planen. Das Staatliche Bauamt kann die Lücke auf dem Radweg schließen. Überdies kann die Behörde die Verkehrssituation bei Thalbach und Zieglberg verbessern. Durch den Ausbau der Staatsstraße 2085 können die unübersichtliche Kreuzung vor Zieglberg durch einen Kreisverkehr und die enge Ortsdurchfahrt von Zieglberg sicherer gemacht werden.

Der Planungsausschuss hatte diesem Vorschlag im Februar zugestimmt unter der Maßgabe, die geplanten Änderungen am Landschaftsschutzgebiet erst dann einzuleiten, wenn alle Grundstücksfragen geklärt sind. Dies ist im Mai geschehen. Anschließend begann das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange.

Die Landwirtschaft kann auf der Fläche schalten und walten wie bisher

Kritisch beäugt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) die geplanten Änderungen. Die Flächen, die in das Landschaftsschutzgebiet aufgenommen werden sollen, bestünden aus Äckern und Grünland. Das Amt fürchtet dort eine Beeinträchtigung der Landwirtschaft. Die Verwaltung bemerkt hierzu knapp, dass die Stellungnahme des AELF verspätet eingegangen war und deshalb nicht mehr relevant ist.

Die Verwaltung versichert, dass die "Ausübung der Landwirtschaft im Rahmen der guten fachlichen Praxis jetzt und zukünftig" nicht eingeschränkt sei. Der Eigentümer eines Grundstücks innerhalb der Kompensationsfläche hatte ebenfalls bekundet, dass er mit dessen Einbeziehung ins Landschaftsschutzgebiet nicht einverstanden ist. Er nutzt dieses zum Ablagern von Erdreich und Holz. Er fürchtet Einschränkungen und fühlt sich in seinen Grundrechten verletzt.

Das Landratsamt versichert, dass das Lagern von Humus und Material für die Befestigung seiner Forstwege sowie von Holz für die Bewirtschaftung seines Waldes durchaus erlaubt ist. Jetzt entscheidet der Kreisausschuss am Mittwoch, 26. Oktober, über die Heraus- und Hereinnahme der Flächen in das Landschaftsschutzgebiet.

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