Süddeutsche Zeitung

Sterbebegleitung:Pflege am Ende des Lebens

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Landkreis unterschreibt Charta zur Betreuung schwerstkranker Menschen. Ziel ist eine Koordinierungsstelle am Landratsamt, an die sich Betroffene wenden können.

Von Peter Becker, Freising

In der Rubrik "Update" beleuchtet die Freisinger SZ aktuelle Entwicklungen bei verschiedenen Themen im Landkreis. Auf welchem Stand ist ein Projekt? Wurde gegen Missstände vorgegangen und wie? Diesmal geht es um die Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen im Landkreis Freising.

Einstimmig hat der Kreisausschuss des Kreistags im April dieses Jahres beschlossen, im Landkreis Freising ein Netzwerk aufzubauen, das die Betreuung Schwerstkranker und Sterbender gewährleistet. Münden soll der Prozess, den Kreisrat Heino Pause im Ausschuss für demografische und soziale Fragen angestoßen hatte, in eine Koordinierungsstelle im Landratsamt, die je zur Hälfte der Landkreis und die Krankenkassen finanzieren. Voraussetzung dafür ist die Unterzeichnung einer Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland. Dies ist an diesem Donnerstag im Landratsamt geschehen.

"Jedes Leben geht einmal zu Ende", sagte Landrat Helmut Petz, bevor er seine Unterschrift unter die Charta setzte. Es sei nur die Frage, wie dies geschehen solle. 200 Menschen haben die Charta entworfen. Sie beinhaltet fünf Leitsätze: Jeder Mensch hat ein Recht auf ein Sterben unter würdigen Bedingungen. Jeder schwerstkranke und sterbende Mensch hat ein Recht auf umfassende medizinische, pflegerische, psychosoziale und spirituelle Betreuung und Begleitung, die seiner individuellen Lebenssituation und seinem palliativen Versorgungsbedarf Rechnung trägt.

Das recht auf eine angemessene, qualifizierte Behandlung

Die Angehörigen und andere Nahestehende sind einzubeziehen und zu unterstützen. Jeder schwerstkranke und sterbende Mensch hat ein Recht auf eine angemessene, qualifizierte und bei Bedarf multiprofessionelle Behandlung und Begleitung. Dies zielt auf die Weiterbildung der in der Palliativpflege tätigen Menschen ab. Eng damit verbunden ist der vierte Leitsatz, dass stets aktuelle Erkenntnisse in die Arbeit einfließen sollen. Der fünfte fordert, etablierte und anerkannte internationale Empfehlungen und Standards zur Palliativversorgung zu berücksichtigen.

Petra Waldhör vom Ambulanten Palliativteam Freising betonte, dass künftig alle betroffenen Menschen im Landkreis eine Anlaufstelle hätten, an die sie sich wenden könnten. Sie wies darauf hin, dass das Klinikum mit seiner Palliativstation ein wichtiger Baustein des Netzwerks sei. Marianne Folger, Vorsitzende der Freisinger Hospizgruppe und Geschäftsführerin der Sophienhospiz gGmbH, erinnerte daran, dass der 1995 gegründete Verein anfangs "null Unterstützung" bekommen habe. Jetzt sei er gut aufgestellt. Was gefehlt habe, sei, den Hospizgedanken, dass der Mensch bis zu seinem Tod in Würde leben könne, an den Landkreis weiterzugeben.

Unterzeichnet haben die Charta der Landkreis Freising, das Klinikum, das Ambulante Palliativteam Freising, die Hospizgruppe Freising, die Sophienhospiz gGmbH sowie die Charlotte- und Carl-Georg-Maier-Stiftung mit Sitz in Fahrenzhausen.

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