Süddeutsche Zeitung

St. Wolfgang:Sexuelle Übergriffe im Betreuungszentrum

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Das Landgericht Landshut ordnet die Unterbringung für einen psychisch kranken Mann an, der Betreuerinnen begrapscht und bedrängt haben soll.

Von Alexander Kappen, St. Wolfgang

Der Angeklagte selbst war sich offenbar keiner Schuld bewusst. Es handele sich um einen Irrtum oder ein Missverständnis, meinte der 42-jährige Dachauer, der sich vor der vierten Strafkammer des Landgerichts Landshut wegen exhibitionistischer Handlungen, sexuellen Übergriffs in zwei Fällen und Körperverletzung verantworten musste. Die Taten soll er im Betreuungszentrum St. Wolfgang begangen haben. Der Angeklagte leidet allerdings an einer hebephrenen Schizophrenie. Schon in der Anklageschrift war daher vermerkt, dass nicht auszuschließen sei, dass er nicht in der Lage war, "das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln". Jedenfalls aber sei er in seiner Fähigkeit, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln, erheblich eingeschränkt.

Daher ging es in der Hauptverhandlung auch zuvorderst darum, ob eine Unterbringung des 42-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus erforderlich ist. Die Kammer unter Vorsitz von Richterin Michaela Wawerla ordnete eine solche am Ende an. Der bereits bestehende Unterbringungsbefehl wurde aufrechterhalten. Bisher war der Angeklagte aufgrund eines Befehls des Amtsgerichts Landshut nur vorläufig untergebracht.

In der Anklageschrift waren dem 42-Jährigen drei Vorfälle zur Last gelegt worden. Demnach soll er im Oktober 2021 im Betreuungszentrum St. Wolfgang eine Sozialbetreuerin unter einem Vorwand ins Badezimmer gelockt und dort vor ihr mit erigiertem Glied seine Hose heruntergelassen haben. Im Dezember 2022 soll er eine Heilerziehungspflegerin mit seinem Körper gegen eine Tür gedrückt und sich an ihr gerieben haben. Ebenfalls im Dezember 2022 soll er einer Heilerziehungspflegerin an die Brust gefasst und zugedrückt haben. Zudem, so der Vorwurf, packte er sie so fest am Handgelenk, dass sie Schmerzen dabei erlitt.

"Die Gesamtwürdigung des Beschuldigten und seiner Taten ergibt, dass von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist", schrieb die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift. Der Angeklagte dagegen gab an, jetzt regelmäßig seine Medikamente zu nehmen, zur Tatzeit sei das nicht der Fall gewesen.

Der psychiatrische Sachverständige, der in der Verhandlung sein Gutachten erstattete, kam dennoch zu dem Schluss, dass man die Unterbringung aufrechterhalten und nicht auf Bewährung aussetzen sollte. Mangels eines sozialen Empfangsraums bei einer Entlassung sei nicht auszuschließen, dass der Angeklagte seine Medikamente wieder absetze und dann erneut Straftaten begehe. Die Kammer folgte schließlich dieser Einschätzung und ordnete die Unterbringung an.

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