Süddeutsche Zeitung

Hundeattacke:Rottweiler greift spielende Geschwister in Eching an

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Von Kerstin Vogel, Eching

Ein freilaufender Hund hat am Montag in Eching zwei Kinder angefallen und eines davon erheblich verletzt. Das Geschwisterpaar, zwei und fünf Jahre alt, hatte nach Angaben der Mutter an einem Erdwall an der Maisteigstraße gespielt, als der Rottweiler völlig unvermittelt auf die Kleinkinder zurannte.

Als der fünfjährige Junge aus Angst vor dem Tier zu seiner Mutter laufen wollte, setzte der Rottweiler nach und fügte dem Kind durch Bisse in Gesäß und Oberschenkel mehrere tiefe Fleischwunden zu. Erst die Mutter verhinderte durch ihr beherztes Eingreifen weitere Verletzungen. Der Junge musste noch in der Nacht operiert werden. Seine Verletzungen sind laut Polizeibericht schwer, aber nicht lebensbedrohlich.

Auch das zweijährige Mädchen wurde von dem Hund offenbar mehrfach gebissen, der von ihm getragene, sehr dicke Schneeanzug konnte jedoch größere Verletzungen verhindern. Das Kleinkind kam mit dem Schrecken und Hautabschürfungen davon, die ambulant behandelt werden konnten.

Der 53-jährige Hundeführer war nach Angaben von Zeugen mit der Situation völlig überfordert und hatte größte Mühe, das 17 Monate alte Tier unter Kontrolle zu bringen. Als es ihm endlich gelungen war, den Hund anzuleinen, entfernte er sich der Polizei zufolge schnell vom Ort des Geschehens, aufmerksame Nachbarn eilten dem Mann jedoch auf dem Fahrrad nach und stellten seine Personalien fest. Im Ordnungsamt der Gemeinde Eching hieß es am Dienstag allerdings, dass der Hundehalter selber zumindest den Notruf abgesetzt habe.

Gegen den 53-Jährigen wurde durch die Polizei ein Strafverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung eingeleitet - und er hat inzwischen Besuch aus dem Echinger Ordnungsamt erhalten. Der Bescheid, dass er den Hund künftig nur noch mit kurzer Leine und Maulkorb ausführen darf, wurde ihm am Dienstag persönlich zugestellt.

Rottweiler sind in Bayern so genannte "Listenhunde" der Kategorie zwei. Das heißt, dass sie ordnungsgemäß und unter Angabe der Rasse angemeldet werden müssen. Bis zum Alter von 18 Monaten gelten sie dann als "normale" Hunde und dürfen ohne Auflagen geführt werden, anschließend müssen sie einem Sachverständigen für einen Wesenstest vorgestellt werden. Dieser kann dem Hund dann ein so genanntes Negativzeugnis ausstellen, mit dem er quasi als ungefährlich gilt. Besteht das Tier den Wesenstest nicht, werden entsprechende Auflagen wie Leinenpflicht oder Maulkorbzwang verhängt. Außerdem kann die Haltegenehmigung dann widerrufen werden.

Besonders tragisch in dem Echinger Fall: Der Hund war laut Ordnungsamt ordnungsgemäß angemeldet, der Halter hatte sogar ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt und die Aufforderung, das Tier zum Wesenstest vorzustellen, war in der Verwaltung gerade vorbereitet worden.

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Quelle:
SZ vom 07.02.2018
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