Süddeutsche Zeitung

Landkreis Freising:Vogelgrippe bei Zollinger Uhu festgestellt

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Nationales Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut weist bei Wildvogel das Geflügelpest-Virus vom Typ H5N1 nach.

Im Landkreis Freising ist ein aktueller Fall von Geflügelpest - auch Vogelgrippe genannt - amtlich bestätigt worden. Wie das Landratsamt meldet, hat das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut bei einem Uhu aus dem Gemeindegebiet Zolling das Geflügelpest-Virus vom Typ H5N1 nachgewiesen.

Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung und insbesondere zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel werden deshalb alle Geflügelhalter noch einmal darauf hingewiesen, sich strikt an die im Dezember vergangenen Jahres für den gesamten Landkreis Freising angeordneten erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen zu halten.

Ausstellungsverbot für Geflügel

In der entsprechenden Allgemeinverfügung sind unter anderem ein Ausstellungsverbot für Geflügel, ein Fütterungsverbot für bestimmte Wildvögel und verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen für den gesamten Landkreis Freising festgelegt. Denn nur durch konsequenten Kleider- und Schuhwechsel, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, Sicherung gegen unbefugtes Betreten der Haltungen sowie Unterbindung des Kontaktes zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln, könnten die Einschleppung des Erregers und die daraus resultierenden erforderlichen Maßnahmen (unter anderem Tötung des Bestandes, Stallpflicht) verhindert werden, warnt das Landratsamt. Alle Geflügelhalter, auch Hobbyhalter, seien dazu verpflichtet, diese Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.

Vorsorglich werden außerdem alle Geflügelhalter gebeten, sich auf eine tierschutzgerechte Unterbringung ihrer Tiere im Fall einer Aufstallungspflicht vorzubereiten. Denn diese sei bei weiteren Funden HPAI-positiver Vögel zum Schutz des Haus- und Nutzgeflügels unumgänglich. Grundsätzlich gilt H5N1 als potenziell gefährlich für Menschen, jedoch sind Ansteckungen extrem selten. Die Infektion eines Menschen über Wildvögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland nach dem bisherigen Kenntnisstand nicht bekannt geworden.

Verendete Vögel melden

Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, verendet aufgefundene Vögel dem Veterinäramt Freising, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei unter Angabe des Fundortes (idealerweise inklusive Koordinaten) zu melden. Die toten Vögel sollen nicht berührt oder bewegt werden.

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine bayernweite Karte, aus der sich die betroffenen Gebiete ergeben, sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter dem Stichwort "Geflügelpest" verfügbar. Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landratsamtes zu finden.

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