Süddeutsche Zeitung

Freising:19-Jährige muss nach riskantem Überholmanöver in Haft

Lesezeit: 2 min

Aus dem Gericht von Alexander Kappen, Freising

Es ist der Morgen des 28. November 2018. Ein hochmotorisierter BMW X5 schert auf der B 301 bei Zolling an einer unübersichtlichen Stelle aus, um laut Anklage eine Kolonne mit mindestens acht Fahrzeugen zu überholen. Doch die Sache geht schief. Es kommt zu einem verhängnisvollen Unfall, bei dem eine Ehefrau und Mutter ihr Leben verliert und zwei Männer verletzt werden. Am Steuer des BMW sitzt eine 19-jährige Fahranfängerin, die erst seit einem halben Jahr ihren Führerschein hat, und, wie Zeugen später berichten, schon in der Vergangenheit mit ihrem äußerst riskanten Fahrstil aufgefallen ist.

Am Mittwoch hat die junge Frau aus dem Landkreis nun die Quittung erhalten. Das Amtsgericht Freising verurteilte sie in einer Schöffensitzung zu zwei Jahren Jugendstrafe ohne Bewährung. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, womöglich geht der Verteidiger in Berufung.

Zu dem Unfall im November kam es, weil die Angeklagte auch noch das vorderste Auto in der Kolonne, einen VW Caddy, überholen wollte, obwohl bereits ein Lastwagen entgegenkam. Sie zog nach rechts und rammte den Caddy von der Fahrbahn, der unmittelbar hinter einem Baum im Grünstreifen zum Stehen kam. Die Angeklagte krachte mit dem Heck ihres Fahrzeugs - den 320 PS starken SUV hatte ihr Freund ihr geliehen - in den entgegenkommenden Lastwagen. Dessen Achsaufhängung wurde herausgerissen, so dass der Lastwagen unmanövrierbar war und in einen Kleinwagen in der Kolonne auf der Gegenfahrbahn fuhr. Dessen Fahrerin starb noch an der Unfallstelle. Obwohl ein Gericht anschließend den Führerschein der 19-Jährigen vorläufig einzog, setzte sie sich im Mai dieses Jahres im nun neuen X5 ihres Freundes wieder ans Steuer - und verursachte in München erneut einen Unfall, bei dem aber niemand verletzt wurde.

Das Gericht unter Vorsitz von Richter Boris Schätz verurteilte die junge Frau nun wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs, fahrlässiger Tötung, zweifacher fahrlässiger Körperverletzung und vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein. Sie darf für vier Jahre und fünf Monate keine Fahrerlaubnis mehr erwerben. Mit der zweijährigen Jugendstrafe entsprach das Gericht den Anträgen des Staatsanwalts und der Nebenklage-Anwältin, die den Ehemann der getöteten Frau vertrat. Eine Bewährung sei nicht möglich, "wir sehen momentan keine positive Sozialprognose", so der Richter. Daran änderte nichts, dass die nicht vorbestrafte und geständige Angeklagte im fünften Monat schwanger ist.

"Was kann ich dafür, wenn dahinten eine verreckt?"

Im Gerichtssaal wirkte die 19-Jährige, die seit Dezember in psychologischer Behandlung ist, sehr unscheinbar und fast schüchtern. Auf der Straße war sie das laut Zeugenaussagen ganz und gar nicht. Nachdem die Polizei einen Aufruf gestartet hatte, meldeten sich einige Autofahrer, denen die Frau bereits vorher mit überhöhter Geschwindigkeit und riskanten Überholmanövern aufgefallen war. Das berichtete ein Beamter. Auch einer Zeugin, die am Unfalltag in der Kolonne fuhr, war die Angeklagte zuvor schon aufgefallen. "Die hat an absolut unübersichtlichen Stellen überholt, das war ein Blindflug." Ein Polizist meinte zur Unfallstelle: "Ich traue mich da nicht zu überholen, weil es unübersichtlich ist - die Strecke ist berühmt-berüchtigt." Laut verkehrsanalytischem Gutachten war die Angeklagte bei erlaubtem Tempo 100 mit 133 bis 165 Stundenkilometern unterwegs und hätte bei rechtzeitigem Einscheren den Unfall vermeiden können. An ihrem Auto waren zudem die Reifen abgefahren.

Als sie nach dem Unfall mit ihrer Mutter telefonierte, war ein Polizist, der dabei war, "schockiert". Sie habe gesagt: "Was kann ich dafür, wenn dahinten eine verreckt?" Eine Polizistin, bei der die Angeklagte ihren Führerschein abgeben musste, meinte: "So ein hohes Maß an Abgebrühtheit, wenn wer gestorben ist, habe ich noch nicht erlebt." Die 19-Jährige habe sich abgewandt, die Augen verdreht und gefragt: "Was soll der Scheiß?" Der Richter bezeichnete dieses Verhalten als "dreist".

Für den Staatsanwalt war der Fahrstil der Angeklagten eine "katastrophale Verantwortungslosigkeit, es war eine Frage der Zeit, bis was passiert". Sowohl er als auch der Richter meinten, die Fahrweise sei schon an der Grenze zum Vorsatz gewesen.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.4519691
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 11.07.2019
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.