Süddeutsche Zeitung

Landgericht Landshut:Tritte gegen den Kopf

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25-Jähriger aus Markt Schwaben wegen versuchten Totschlags beim Erdinger Herbstfest 2019 angeklagt

Von Florian Tempel, Landshut

Es waren viele Tritte, doch einer hatte sich der Zeugin ins Gedächtnis eingebrannt. "Er hat durchgezogen, wie wenn man einen Fußball übers ganze Feld schießen wollte." Mit so großer Wucht hatte der unbekannte junge Mann gegen den Kopf ihres am Boden liegenden Bekannten getreten, dass man Schlimmstes befürchten musste. Glücklicherweise blieb eine Nasenbeinfraktur die schwerste Verletzung, neben vielen kleineren Lädierungen, Prellungen und einem dicken blauen Auge. Der mutmaßliche Täter, ein 25 Jahre alte Mann aus Markt Schwaben, steht dennoch seit Donnerstag wegen versuchten Totschlags in Landshut vor Gericht. Wer derartige gegen dem Kopf eines anderen tritt, nehme "dessen Tod zumindest billigend in Kauf", heißt es in der Anklageschrift.

Der Vorfall liegt schon mehr als zwei Jahre zurück. Beim Erdinger Herbstfest 2019 war es am 1. September kurz nach Mitternacht am Haupteingang zu der brutalen Schlägerei gekommen. Laut Anklage hatten der Angeklagte und zwei mit ihm befreundete Brüder zunächst eine Gruppe anderer Volksfestbesucher grundlos angepöbelt, dann einen aus der Gruppe geschubst und ihn zusammengeschlagen. Freunde des Opfers, die ihm zu Hilfe eilten, bekamen ebenfalls Schläge ab, wurde aber nur leicht verletzt. Insbesondere der Angeklagte habe hingegen mit dem Fuß gegen den Kopf des bereits am Boden liegenden Mannes getreten und ihn auch mit "Stampftritten" von oben auf den Kopf traktiert.

Das Ganze dauerte freilich nicht sehr lange, bis die Männer davon rannten. Weder das Opfer noch dessen Bekannte oder andere Beobachter konnte alle Angreifer später eindeutig identifizieren. Die zwei Brüder wurden zwar ein Stück weit vom Tatort entfernt festgenommen. Ein Zeuge hatte sie zusammen mit Mitarbeitern des städtischen Ordnungsdienstes verfolgt. Einer der beiden Brüder, ein 24 jähriger Mann aus Markt Schwaben, wurde auch bereits wegen seiner Tatbeteiligung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Das Verfahren gegen seinen jüngeren Bruder läuft noch. Der nun am Landgericht Landshut angeklagte 25-Jährige war jedoch bis vor einem halben Jahr nicht konkret mit dem Vorfall in Zusammenhang gebracht worden. Erst im April dieses Jahres war er vom jüngeren Brüder bei einer richterlichen Vernehmung als Tatbeteiligter genannt worden. Kurz darauf wurde er in Untersuchungshaft genommen. Zur Sache wollte er im Prozess nichts sagen.

Zwar hat ihn niemand bislang als den gemeinen Treter wiedererkannt. Dennoch gibt es klare Indizien, dass genau er es war. Mehrere Zeugen haben übereinstimmend angegeben, dass derjenige, der die brutalen Tritte ausführte, auffällig groß war, mit einem weißen Oberteil bekleidet war und eine helle Baseballcap aufhatte. Der Angeklagte ist 1,96 Meter groß und bestreitet nicht, am besagten Abend zusammen mit den beiden erwähnten Brüdern auf dem Erdinger Herbstfest gewesen zu sein. Und auf der Aufnahme einer Überwachungskamera erkennt man, dass er in der beschriebenen Weise gekleidet war.

Der ältere der beiden Brüder hat ihm zudem mit seiner Aussage vor Gericht eher keinen Gefall getan. Der Freund des Angeklagte stellte den Vorfall so dar: Er selbst sei vom späteren Opfer im Vorbeigehen und völlig grundlos "mit einer rassistischen Äußerung" beleidigt worden. Er habe ihn darauf zur Rede gestellt, es sei zum Streit und zur Schubserei gekommen. Der Angeklagte sei dazu gekommen, um zu schlichten, "und dann sind die Fäuste geflogen". Alles ging ganz schnell, aber in einem sei er sich sicher: "Tritte und so Geschichten haben überhaupt nicht stattgefunden - weil bei uns keiner so was macht, wenn einer am Boden liegt." Im Übrigen könne er sich nicht daran erinnern, dass überhaupt jemand am Boden lag.

Das Gericht muss dieser Version nicht unbedingt Glauben schenken. Doch die Bestätigung seines Freundes, dass der Angeklagte überhaupt dabei war, belastet ihn in Kombination mit den Angaben der Zeugen ganz erheblich. Der Vorsitzende Richter Markus Kring sagte bereits vorher, dass allein schon die Aktenlage "recht dicht" sei. Der Prozess dauert an.

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Quelle:
SZ vom 12.11.2021
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