Süddeutsche Zeitung

Landgericht Landshut:Nach Freispruch: Erdinger Frauenarzt wegen Totschlags verurteilt

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Von Florian Tempel, Landshut

"Eine Gewissheit, einen Beweis, ein Geständnis haben wir nicht", räumte der Vorsitzende Richter Ralph Reiter in der Urteilsbegründung ein. Dennoch bestehe "nach unsere Überzeugung kein vernünftiger Zweifel", dass der frühere Erdinger Frauenarzt Michael B. am 4. Dezember 2013 seine damals 60-jährige zweite Ehefrau in ihrem Reihenhaus im Erding Stadtteil Pretzen getötet habe. Das mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzte Gericht befand den 58-jährigen Angeklagten des Totschlags schuldig und verurteilte ihn zu neun Jahren Gefängnis.

In einem ersten Prozess war Michael B. im Januar 2015 noch mangels Beweisen freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft Landshut legte dagegen erfolgreich Revision ein. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob den Freispruch auf und verwies den Fall zurück ans Landgericht Landshut. In den 20 Verhandlungstagen des zweiten Durchgangs kamen nur ganz wenige neue Erkenntnisse auf den Tisch. Für den Schuldspruch entscheidend war aber vor allem eine andere Gewichtung der schon bekannten Indizien.

Richter Reiter wies zunächst daraufhin, welche Maßstäbe man in einem Indizienprozess ansetzen müsse: Das Gericht müsse bei den einzelnen Indizien nicht jede Erklärung zugunsten des Angeklagten berücksichtigen. "Ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß plausibler Überzeugung genügt".

Die einzelnen Indizien hätten zwar für sich genommen keine ausreichende Kraft. Aber: "Entscheidend ist die Gesamtschau." Das hatten vor Richter Reiter auch schon andere gesagt. Im ersten Prozess hatte die Vorsitzende Richterin betont, "auch die Gesamtschau aller Indizien" sei zu wenig für eine Verurteilung. Und der BGH hatte den Freispruch aufgehoben, weil die "Gesamtschau" mangelhaft gewesen sei.

Der Unterschied lag nun darin: Die Richter im zweiten Prozess maßen in ihrer "Gesamtschau" einem komplexen Aspekt mehr Gewicht zu als im ersten Durchgang: Nachdem das Opfer mit Dutzenden Schlägen übel verprügelt und dann erwürgt worden war, hatte jemand den Tatort verändert. Es sollte so aussehen, als ob die Frau betrunken gestürzt war und sich dabei tödlich verletzt hätte. Dazu wurden Blutspritzer weggewischt, die Leiche etwas gedreht, ein Stuhl umgekippt und eine leere Weinfalsche hingelegt.

Das könne nur der Angeklagte getan haben, sagte Richter Reiter, "ein Fremdtäter hatte keinen Grund dazu". Michael B. habe die "Trug-Szenerie", die beinahe Erfolg hatte, zudem mit seinem "Nachtatverhalten" unterstrichen: Er habe am Tattag "allen, die es hören wollten oder nicht," erzählt, dass seine Frau seit langem Alkoholikerin war - was außer ihm bis dahin keiner wusste - und dabei "zu dick aufgetragen".

Der Angeklagte und seine drei Verteidiger nahmen das Urteil mit versteinerten Mienen auf. Michael B. machte während der Urteilsbegründung einen erschöpften, müden Eindruck. Bei den Ausführungen des Vorsitzenden Richters schüttelte er immer wieder den Kopf. Am Ende, bevor ihm Polizeibeamte Handschellen anlegten und ihn abführten, hatte er sich wieder gefasst und beriet sich mit seinen Anwälten. Eine Revision ist erneut möglich. Vielleicht stellt auch die Staatsanwaltschaft Landshut einen Antrag, weil ihr das Urteil zu milde ist. Staatsanwalt Christoph Ritter hatte immerhin 13 Jahre und sechs Monaten Haft gefordert.

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Quelle:
SZ vom 22.07.2017
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