Süddeutsche Zeitung

Affäre in Vaterstetten:Manfred Schmidt: Keine Beweise für Manipulation

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Die Umstrittene AfD-Kandidatenkür durch den Vaterstettener bleibt ohne juristische Folgen. Ebenso läuft eine Anzeige von Schmidt ins Leere.

Von Barbara Mooser, Vaterstetten

Die Causa Manfred Schmidt ist für die Justiz abgeschlossen: Der frühere Vaterstettener AfD-Gemeinderat, der auch im Kreistag vertreten ist, hat wegen der umstrittenen Zusammenstellung der Kandidatenlisten für seine Partei vor der Kommunalwahl 2020 keine juristischen Folgen zu befürchten. Die Staatsanwaltschaft München II hat entsprechende Ermittlungen eingestellt, "in allen Fällen war ein Tatnachweis nicht zu führen", so eine Sprecherin der Justizbehörde. Zeugen hätten nicht bestätigen können, dass Druck auf sie ausgeübt worden sei.

Die Kandidatenaufstellung der AfD hatte vor einem Jahr in Vaterstetten und darüber hinaus viel Empörung ausgelöst: Denn etliche, die sich auf den AfD-Kandidatenlisten für den Gemeinderat und den Kreistag wiederfanden, betonten später, dass sie dort gegen ihren Willen aufgenommen worden seien. Schmidt, so der Vorwurf zahlreicher Betroffener, habe angegeben, man unterstütze mit der Unterschrift dessen eigene Kandidatur oder gebe ein Votum gegen den geplanten Windpark im Forst ab.

Insgesamt wurden 19 Fälle bekannt, in denen Personen entweder ihre Kandidatur noch rechtzeitig zurückzogen oder erst nach der Veröffentlichung der AfD-Listen - zu deren Aufstellung die Kandidaten gar nicht eingeladen waren - erklärten, sie hätten dort gar nicht kandidieren wollen. Auf den Listen fand sich unter anderem ein an Alzheimer erkrankter Vaterstettener sowie dessen 96-jährige Schwiegermutter. Schmidt hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen und erklärt, den Betreffenden sei sehr wohl klar gewesen, dass sie sich für eine Kandidatur bereit erklärten.

Ebenso läuft aber nun auch eine Anzeige von Manfred Schmidt selbst gegen Vertreter aus der Gemeindeverwaltung ins Leere. Schmidt hatte ihnen eine Verletzung des Dienstgeheimnisses vorgeworfen, er war davon ausgegangen, dass die Listen absichtlich öffentlich gemacht worden waren, solange für die Kandidaten noch die Möglichkeit zum Rückzug bestand. Eine Verletzung des Dienstgeheimnisses habe man aber nicht festgestellt, so die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Denn in Paragraf 45 der Wahlordnung für die Gemeinde- und die Landkreiswahlen steht folgendes: "Über die Wahlvorschläge hat der Wahlleiter auf Verlangen allen Beteiligten jederzeit Auskunft zu geben."

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Quelle:
SZ vom 13.04.2021
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