Süddeutsche Zeitung

Ebersberg:Naturschutzbehörde erhebt Einwände gegen Photovoltaikanlage

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Geplant ist, auf einer Fläche von 1,2 Hektar Solarmodule aufzustellen. In Ebersberg steht nun ein Zwist an.

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Darüber, was als Belastung empfunden wird, gibt es oftmals verschiedene Ansichten. Das gilt nicht nur für den alltäglichen Stress, sondern auch um Ästhetik, wie eine Kontroverse zwischen der Stadt Ebersberg und der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt (UNB) zeigt. Primär geht es dabei lediglich um einen Flächennutzungs- und Bebauungsplan für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage. Umstritten ist deren Standort, Streitpunkt ist die Frage, ob dieser bereits belastet ist oder dies erst durch den Bau der Anlage werden wird.

Das Vorhaben wird in der Stadt bereits seit 2019 diskutiert, damals wurden erste Pläne vorgestellt, an der Bahnlinie Richtung Steinhöring Solarstrom zu gewinnen. Das dafür vorgesehene Grundstück liegt etwa 250 Meter Luftlinie nördlich der Ortschaft Oberlaufing. Geplant ist, auf einer Fläche von 1,2 Hektar Solarmodule aufzustellen, laut einer im vorvergangenen Jahr vorgestellten Berechnung könnte so eine Leistung von 750 Kilowatt erreicht werden. Bauen und betreiben würde diese das Kommunalunternehmen Eberwerk beziehungsweise die kürzlich gegründete Bürgerkraftwerk Eberstrom GmbH. Die Anlage entspräche in ihrer Größe damit genau der Hälfte jener, welche im vergangenen Jahr in Markt Schwaben bei der Ortschaft Haus ebenfalls an einer Bahnstrecke errichtet wurde.

Tatsächlich werden solche Vorhaben oftmals an Straßen oder Bahngleisen gebaut, denn diese Flächen gelten als vorbelastet. Was konkret bedeutet, eine Solaranlage würde dort auch nicht mehr störend auffallen. Eine Einschätzung, welche die Stadt Ebersberg für den Standort Oberlaufing ebenfalls abgibt. So gebe es an der Stelle neben der Bahnstrecke noch eine Hochspannungsleitung Richtung Langwied. Dort, in knapp 500 Meter Entfernung, befindet sich ein Gewerbegebiet, auch dieses, speziell die große Halle des dortigen Baumarktes, trage zur Vorbelastung des Standortes bei.

Dem widerspricht die UNB, man sei der Auffassung, "dass sich das Vorhabengebiet an einem nicht vorbelasteten Standort befindet". Weder die eingleisige Bahnstrecke, die noch dazu nur stündlich befahren werde, noch die "transparenten Stromleitungen" änderten daran etwas. Das Gewerbegebiet sei erstens zu weit von dem geplanten Standort der PV-Anlage entfernt um diesen zu belasten und gehöre zweitens nicht zur selben landschaftlichen Formation.

Denn laut UNB läge die Solaranlage mitten in einen Talzug, der von der Bahnbrücke nordwestlich von Oberlaufing bis Langwied reiche. Darum habe die Anlage auch sehr negative Folgen: "Durch ihre Aufständerung und ihre große Flächenausdehnung von 1,2 Hektar wirkt sie als völlig neuartiger Fremdkörper in dem freien Landschaftsraum verunstaltend auf das Landschaftsbild." Verschärfend komme noch hinzu, dass "durch die Spiegelwirkung eine unvergleichlich hohe Dominanz mit Fernwirkung" entstehe. Auch die geplante Eingrünung mit einer Hecke ändere daran wenig, schreibt die Behörde, eher ganz im Gegenteil: "Zudem stellt der rechteckige Heckenverlauf für sich eine untypische und wesensfremde Anlage in diesem freien Talboden dar", schreibt die Behörde weiter.

Insgesamt empfiehlt die UNB, dass die Stadt erneut die Regierung von Oberbayern beteiligen soll. Außerdem wird auf die derzeit laufende Erarbeitung eines Standortkonzeptes für PV-Flächen verwiesen, dieses sollte unbedingt abgewartet werden, bevor in Oberlaufing etwas genehmigt wird.

"Das sehen wir völlig anders"

"Das sehen wir völlig anders", stellte Christian Stöhr, Leiter des städtischen Bauamts die Einschätzung seiner Behörde vor. Eine erneute Beteiligung der Regierung von Oberbayern halte man nicht für erforderlich, schließlich habe diese bereits eine Stellungnahme abgegeben und erklärt "dass das Vorhaben grundsätzlich den Erfordernissen der Raumordnung entspricht". Zudem habe die von der UNB angesprochene Konzentrationsflächenplanung für PV-Anlagen, von der es bereits einen Entwurf gibt, ergeben dass der Standort Oberlaufing "als besonders geeignete Fläche" eingestuft werde.

Auch bei der Frage der Vorbelastung könne man die Einschätzung der UNB nicht teilen. Die entsprechende Vorgabe laute nur, dass der Standort an einer Verkehrsader liegen müsse, "eine Vorbelastung der Fläche wird dabei nicht an der Häufigkeit, mit welcher die Autobahn- beziehungsweise Bahntrasse frequentiert wird, bemessen". Ebensowenig teile man die Einschätzung, dass die Anlage das Landschaftsbild verschandele und gar, wie es die UNB befürchtet, die Naherholungseigenschaften der gesamten Gegend negativ beeinflusse.

Eher sei das Gegenteil der Fall: So sei die geplante Eingrünung neben ihrem positiven Effekt auf die Artenvielfalt, etwa weil Vögel, Kleintiere und Insekten darin Unterschlupf fänden, ein "Gegensatz zum bisher ausgeräumten und durch intensive landwirtschaftliche Nutzung (Maisanbau) geprägtem Umfeld". Auch solle die Fläche zwischen den Solarmodulen von Schafen beweidet werden: "Dies kann für die Erholungseignung einen wertvollen Beitrag leisten, da Spaziergänger die Tiere beobachten können."

Im Ausschuss gab es dazu weder Diskussionsbedarf noch Gegenstimmen. Damit wird dem Stadtrat die Zustimmung zum geänderten Flächennutzungsplan empfohlen, der Bebauungsplan muss zuvor nochmals ausgelegt werden.

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SZ vom 28.04.2021
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