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Kommunalwahl:Ebersberg: AfD verliert wegen Brexit Sitz im Kreistag

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Bei der Einreichung der Bewerberliste war einer der Kandidaten als Brite noch EU-Bürger. Acht Tage später änderte sich dies jedoch.

Von Wieland Bögel, Ebersberg/Vaterstetten

Es ist fast schon Ironie, dass ausgerechnet der Brexit die einst als Anti-EU-Partei gegründete AfD nun ein Mandat im Kreistag kostet. Zumindest ist dies die Lesart der Wahlaufsicht im Landratsamt, die der Partei Anfang des Monats ein bereits vermeldetes drittes Kreistagsmandat wieder aberkannte. Grund ist, dass Kandidat Michael Delaney aus Vaterstetten durch den Brexit kein EU-Bürger mehr ist und damit nicht bei Kommunalwahlen antreten kann. Dass er dennoch auf der Wahlliste stand, hat mit einer Regelung zu tun, von der die AfD in anderer Beziehung durchaus profitiert hat.

Insgesamt 5221 Stimmen hatte Delaney bei der Wahl am 15. März erzielt, was zwar nicht für ein eigenes Kreistagsmandat reichte, allerdings der AfD-Liste genügend Stimmen einbrachte, um drei Sitze zu gewinnen. Beziehungsweise eingebracht hätte, denn die 5221 Stimmen wurden für ungültig erklärt, da Delaney als Brite nicht mehr wählbar ist. Eine Ansicht, die man bei der AfD nicht teilt, die Partei hat am Wochenende angekündigt, sich bei der Regierung von Oberbayern zu beschweren. Laut dem kommissarischen Kreisvorsitzenden Wolfgang Wiehle sei Delaney nämlich auch Ire und damit weiter EU-Bürger.

Wie Norbert Neugebauer, Büroleiter des Landrates, erklärt, habe man dies überprüft, demnach "ist Herr D. Brite und hat keine andere Staatsangehörigkeit." Dies bestätigt auch Bürgermeister-Referent Georg Kast in Vaterstetten: "Bei uns war und ist er als Bürger des Vereinigten Königreiches gemeldet." Darum habe man in Vaterstetten bei der Gemeinderatswahl seinen Stimmenanteil nicht berücksichtigt und der Regierung von Oberbayern einen entsprechenden Hinweis gegeben, der dann ans Landratsamt weitergeleitet wurde.

Warum Delaney nun überhaupt auf der Liste steht, erklärt sich mit der Stichtagsregel im kommunalen Wahlgesetz. Demnach gibt es eine Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen, danach kann die Liste nicht mehr verändert werden. Dies gilt auch, wenn Personen auf den Listen ihre Wählbarkeit verlieren, also etwa wegziehen oder sogar sterben. Im aktuellen Fall lagen acht Tage zwischen dem Offiziellwerden der Listen - am 23. Januar - und dem Austritt der Briten aus der EU am 31. Januar. Zum Stichtag war Delaney also formell noch Bürger der EU und hätte an der Kommunalwahl teilnehmen können. Und falls der Brexit erneut verschoben worden wäre, hätte dies auch bei der Wahl gegolten. Womöglich, so vermutet es Neugebauer, habe man in den "Wirren" des Brexit "wohl übersehen, dass dies Auswirkungen auf die Wahlvorschlagsliste der AfD hat".

Und es gibt noch einen anderen Grund: Die AfD-Wahllistenaffäre. So soll der Vaterstettener Noch-Gemeinderat Manfred Schmidt mehrere Personen quasi ausgetrickst haben, auf den Gemeinderats- und Kreistagslisten zu kandidieren. Angeblich, so berichten es die Betroffenen, habe Schmidt um Unterstützerunterschriften für seine eigene Kandidatur gebeten, stattdessen hätten die Leute dann auf Blanko-Formularen ihre Bereitschaft zur Kandidatur erklärt. Auch Delaney hat gesagt, einer der Betroffenen gewesen zu sein, und gegen seinen Willen zu kandidieren. Ohne Anwesenheit und weitere Benachrichtigung dieser Kandidaten wurden dann die AfD-Listen sehr kurz vor dem Stichtag beschlossen und bei Gemeinde und Landkreis eingereicht. Auch hier griff die Regelung, das man von einer einmal offiziell gewordenen Liste nicht mehr zurücktreten kann, weshalb einige Kandidaten zwar gerne von der Liste gestrichen worden wären, dies aber nicht mehr möglich war - darunter auch Delaney. Interessanterweise hat genau dies nun dazu geführt, dass die AfD entscheidende Stimmen verloren hat.

Die Folgen der Beschwerde der AfD bei der Regierung von Oberbayern sind laut Neugebauer überschaubar: "Nach unserer Einschätzung müssen Stimmzettel sicher nicht neu ausgezählt werden." Die Regierung "wird lediglich verlangen, dass wir schlüssig erklären, dass Herr D. tatsächlich Brite ist und gegebenenfalls um eine weitergehende Prüfung bitten, zum Beispiel eine Nachforschung durch das Ausländeramt".

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SZ vom 15.04.2020
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