Süddeutsche Zeitung

Amtsgericht Ebersberg:Ungebetener Gast

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Eine Frau besucht ein befreundetes Pärchen und bleibt dort mehrere Wochen. Das führt zu einem handfesten Streit und einer Anklage

Von Andreas Junkmann, Ebersberg

Viele Menschen freuen sich darüber, Besuch zu bekommen. Die meisten von ihnen sind aber auch nicht unglücklich, wenn sich die Gäste nach einiger Zeit wieder verabschieden und Ruhe ins traute Heim einkehrt. Besuch von einer Bekannten hatte Anfang dieses Jahres auch ein junges Pärchen aus dem westlichen Landkreis Ebersberg. Dieser allerdings hat deutlich länger gedauert, als es dem Hausherren lieb war und hatte schließlich eine handfeste Auseinandersetzung - und nun auch einen Prozess vor dem Ebersberger Amtsgericht zur Folge.

Angeklagt war ein 24-Jähriger, der die Bekannte seiner damaligen Freundin an einem Abend Ende Januar körperlich angegriffen haben soll. Die Staatsanwältin beschuldigte ihn, der Frau mit der flachen Hand ins Gesicht gedrückt und sie dadurch zu Boden gestoßen zu haben. Außerdem soll er die 23-Jährige an der Hand gepackt haben, um sie aus der Wohnung zu ziehen. Dabei habe die Frau mehrere Kratzer abbekommen - und der Mann eine Anzeige wegen Körperverletzung.

Diese habe dem Mann zufolge so jedoch nicht stattgefunden. Streit habe es an jenem Abend aber sehr wohl gegeben, wie der Angeklagte vor Gericht aussagte. Der Grund dafür war ein recht kurioser: Die Bekannte habe sich dem Mann zufolge schlicht geweigert, wieder nach Hause zu gehen. Er habe mit seiner damaligen Freundin und dem gemeinsamen Kind in einer Einzimmerwohnung gelebt. "Wir wollten einfach wieder unsere Freiheit", so der Angeklagte über den unliebsamen Besuch, der deutlich länger gedauert hat, als sich der Mann das offenbar gewünscht hatte. Etwa einen Monat lang habe sich die Bekannte Tag und Nacht in der Wohnung aufgehalten.

Ende Januar dann war für den Angeklagten offenbar die Grenze des Ertragbaren erreicht. Jedenfalls, so schildert er es vor Gericht, habe er die Frau deutlich aufgefordert, endlich zu verschwinden. Da diese sich jedoch weigerte, sei es zum Streit gekommen. Die 23-Jährige habe sich schließlich aus der Küche einen hölzernen Kochlöffel geholt und damit in seine Richtung geschlagen, daraufhin habe er sie von sich weggeschubst. Die Verletzungen aber könne er sich nicht erklären: "So hart habe ich sie nicht angepackt."

Das schilderte die ungebetene Besucherin, die eigentlich in einer Flüchtlingsunterkunft in München wohnt, etwas anders: Sehr wohl habe er ihr aufs Gesicht gedrückt und sie an der Hand gezogen. Den Kochlöffel habe sie sich deshalb zur Verteidigung geholt, aber nicht damit zugeschlagen. "Er war sehr ungehalten. Ich hab' Angst bekommen", sagte sie. Nachdem die damalige Freundin des Angeklagten die beiden Streithähne getrennt hatte, habe sie die Polizei gerufen.

Schon kurz nachdem die Beamten wieder abgerückt sind, war der Ärger auch wieder verflogen. Sie hätten sich inzwischen versöhnt und seien wieder Freunde, sagten sowohl die Frau als auch der Angeklagte. Zu dem Zeitpunkt war das Kind aber bereits in den Brunnen gefallen, denn die nachträglichen Bemühungen der beiden, die Anzeige wieder zurückzuziehen, scheiterten. Körperverletzungen gelten als Offizialdelikte und müssen deshalb von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt werden.

Und so kam es, dass die damalige Lebensgefährtin des Angeklagten im Ebersberger Sitzungssaal ebenfalls noch zu Wort kam. Doch auch sie konnte nicht wirklich aufklären, woher die Verletzungen an der Hand der Bekannten stammten. Vielleicht habe sie ihr diese sogar selbst zugefügt, beim Versuch den Streit zu schlichten. Für Richterin Vera Hörauf reichten die Indizien jedenfalls nicht aus, um den Mann wegen Körperverletzung schuldig zu sprechen - zumal man der Vorsitzenden zufolge den Grund für die Auseinandersetzung ob der beengten Wohnverhältnisse durchaus nachvollziehen könne.

Ein Urteil wäre dem 24-Jährigen ohnehin doppelt ungelegen gekommen, da er sich derzeit noch in offener Bewährung befindet. Das war auch der Grund, warum Hörauf das Verfahren nicht ohne Weiteres einstellen wollte - und einen Streit sowie ein daraus resultierendes Gerangel hatte es ja nachweislich gegeben. Richterin, Staatsanwältin und Verteidigerin kamen deshalb überein, das Verfahren gegen eine Zahlung von 800 Euro oder alternativ 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit einzustellen.

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Quelle:
SZ vom 20.06.2020
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