Süddeutsche Zeitung

Windkraft:Abstand halten

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Die Gemeinde Odelzhausen führt ihre Planungen zur Ausweisung von zwei Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen fort und schreibt Investoren weiterhin eine Distanz von 900 Metern zu Wohngebieten vor.

Renate Zauscher

Odelzhausen bleibt bei seinen Plänen für die Ausweisung zweier Windkraft-Konzentrationsflächen im Hohenzeller Wald und südlich der Autobahn A 8. Die Flächen umfassen insgesamt rund 125 Hektar, was einem Anteil von etwa vier Prozent der Gemeindefläche entspricht. Im Gemeinderat wurden nach einer zweiten Auslegung der Flächennutzungsplanung die erneut vorgebrachten Stellungnahmen von Behörden und Bürgern behandelt. Während im gemeinsamen Planungskonzept von 14 Landkreisgemeinden, das derzeit erarbeitet wird, durch das Verwaltungsgericht die 900-Meter-Distanz gekippt wurde, bleibt die Gemeinde Odelzhausen bei der Entscheidung, zu allen Wohngebieten einen Abstand von 900 Meter einzuhalten. Dies ist deutlich mehr als gesetzlich vorgeschrieben.

Bedenken gegen die Planung wurden im wesentlichen nur von Bürgern, insbesondere solchen aus Hohenzell in der Gemeinde Altomünster, vorgebracht, während von Behördenseite entweder keine Stellungnahmen oder nur unbedeutende Einwände gekommen waren. Interessanterweise hat auch die Marktgemeinde Altomünster weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht.

Die Hohenzeller Interessengemeinschaft (IG) "Unser Wald" und zwei Bürger aus dem Ort lassen sich rechtsanwaltlich vertreten. In seiner Stellungnahme geht der beauftragte Rechtsanwalt von "erheblichen tatsächlichen und rechtlichen Mängeln" der Planung aus und droht mit einer Normenkontrollklage. So würde der Nachtimmissionsrichtwert nicht eingehalten, heißt es unter anderem. Schattenschlag, Schalleinwirkungen, Infraschall und die "Barrierewirkung" der Windräder würden Hohenzeller Anwohner beeinträchtigen und seien in der Planung nicht ausreichend berücksichtigt. Bei der Abwägung dieser Einwände verweist die Gemeinde Odelzhausen auf frühere Beschlüsse zu diesen Bedenken und auch auf eine vom Landesamt für Umweltschutz herausgegebene Publikation zu Infraschallwirkungen, in der die Befürchtungen der IG und ihres Rechtsanwalts nicht geteilt werden. Vor allem aber wird von der Gemeinde auf die grundsätzliche Privilegierung von Windkraftanlagen im Baurecht hingewiesen. Käme diese zum Tragen, dann hätte dies, so der Abwägungsbeschluss, "deutlich verringerte Abstände zu den Siedlungsflächen" zur Folge.

Bürgermeister Konrad Brandmair (CSU) wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Frist für die Behandlung eines Vorbescheidsantrag der Firma Uhl, die im Hohenzeller Forst fünf Windräder mit einer Nabenhöhe von 141 Metern Höhe errichten will, am 29. November abläuft und das Vorhaben von da an vom Landratsamt genehmigt werden müsste.

Widersprochen wurde auch dem Vorwurf, das Projekt sei mangels ausreichender Windgeschwindigkeiten nicht wirtschaftlich. Planer Hans Brugger berichtete in der Sitzung, dass vom Landkreis unter Einschluss von Odelzhausen eine Windanalyse in Auftrag gegeben worden sei. Diese habe sehr viel genauere Ergebnisse gebracht als die Untersuchungen für den bayerischen Windatlas.

Demnach sei in Höhen von hundert und 150 Metern Höhe von Windgeschwindigkeiten zwischen 5,6 und 5,9 Metern pro Sekunde auszugehen - eine Windmenge, die als durchaus ausreichend für einen profitablen Betrieb angesehen wird. Bei der Behandlung der einzelnen eingegangenen Stellungnahmen war sich der Gemeinderat weitestgehend einig: Lediglich bei der ein oder anderen Abstimmung zu einzelnen Beschlüssen gab es ganz vereinzelte Gegenstimmen.

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Quelle:
SZ vom 09.11.2012
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